Wichtige Änderungen für die Genehmigung von Bauarbeiten

21. Januar 2020 | Reading Time: 3 Min

Die durch Gesetz Nr. 7/2020 an Gesetz Nr. 50/1991 (über die Genehmigung von Bauarbeiten) vorgenommenen Änderungen werden wesentliche Auswirkungen haben, indem sie die Einholung der erforderlichen Genehmigungen für die Ausstellung von Baubewilligungen effizienter gestalten und das diesbezügliche Verfahren vereinfachen.

Dies sind die wichtigsten Änderungen, die durch das neue Gesetz eingeführt werden:

  • Das Stadtplanungszertifikat wird nunmehr innerhalb von 15 Werktagen (anstatt der bisher 30 Werktage) ab dem Datum der Registrierung des Antrags (der auch in digitaler Form eingebracht werden kann) ausgestellt, während Baubewilligungen zur Ausführung der Vorarbeiten sowie der Arbeiten im Zusammenhang mit der Organisation der Arbeiten, einschließlich Anschluss an das Wasserleitungs- und Kanalsystem, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Vorlage der relevanten Dokumentation ausgestellt werden.
  • In Fällen, in denen die Arbeiten entweder noch nicht begonnen oder noch nicht beendet wurden, kann eine erneute Genehmigung eingeholt werden, ohne dass ein neues Stadtplanungszertifikat ausgestellt werden muss, indem die ursprüngliche Dokumentation erneut eingereicht wird; diese erneute Genehmigung bleibt dann genauso lange gültig wie die ursprüngliche Genehmigung (falls nicht rechtzeitig mit den Arbeiten begonnen wurde) oder für einen Zeitraum, der dem ursprünglichen Zeitrahmen für die Fertigstellung der Arbeiten entspricht (sofern die Unterbrechung nicht länger gedauert hat als der ursprüngliche Zeitrahmen für die Fertigstellung der Arbeiten und die begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Arbeiten keinerlei Denkmalschutzmaßnahmen unterworfen sind).
  • Die für die Prüfung der Dokumentation und die Erstellung/Ausstellung von Baubewilligungen zuständigen natürlichen Personen sind sachlich bzw. rechtlich verantwortlich für die Nichteinhaltung der gesetzlich vorgesehenen Bedingungen sowie für jede unbegründete Ablehnung der Ausstellung einer Genehmigung für Bau-/Abrissarbeiten und/oder eines Stadtplanungszertifikats innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens und auf der Grundlage der korrekten Dokumentation.
  • Die Möglichkeit der Eintragung im Grundbuch, basierend auf einer Zulassung/Bescheinigung betreffend die Errichtung eines Gebäudes, für das die Bauarbeiten ohne Genehmigung durchgeführt wurden, und bei dem die dreijährige Verjährungsfrist für die gesetzliche Haftung eingehalten wurde, sofern das Gebäude den grundlegenden Anforderungen bezüglich Bauqualität entspricht.
  • Zur Regularisierung von Bauarbeiten ist es nicht mehr nötig, eine Baubewilligung für die Zwecke der Legalisierung einzuholen, sondern nur die ausdrückliche Anordnung zur Beibehaltung der Arbeiten, wie von der für die Ausstellung der Baubewilligung zuständigen öffentlichen Behörde ausgestellt, oder die Zulassung/Bescheinigung im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes, die aufgrund einer technischen Prüfung der Qualität der durchgeführten Bauarbeiten ausgestellt wird.
  • Falls der Abriss eines Gebäudes und die Errichtung eines Neubaus an dessen Stelle beabsichtigt ist, ist es ausreichend, eine einzige Genehmigung einzuholen, die sowohl für den Abriss als auch für den Neubau gilt.
  • Bau- und Abrissgenehmigungen, deren Ausstellung die gesetzlichen Bestimmungen verletzen, können nach Prüfung durch das staatliche Bauinspektorat von den Verwaltungsgerichten und dem Präfekten aufgehoben werden.

Alle diese Änderungen können Bauträgern nur helfen, das Verfahren zur Durchführung von Bauarbeiten einzuleiten sowie ohne Baubewilligung errichtete Gebäude legalisieren zu lassen.

Quelle: Gesetz Nr. 7/2020 zur Abänderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 10/1995 über die Qualität von Bauarbeiten und in Abänderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 50/1991 über die Genehmigung der Ausführung von Bauarbeiten, mit Wirksamkeit ab 11. Jänner 2020

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