Änderungen im Bereich Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) ab Jänner 2020 („Quick Fixes“)

21. Januar 2020 | Reading Time: 1 Min

Am 1. Jänner 2020 trat eine Reihe von Maßnahmen betreffend grenzüberschreitende Warenlieferungen auf europäischer Ebene in Kraft (EU-Richtlinie 2018/1910 und EU-Verordnung 2018/1912). Diese Maßnahmen beziehen sich auf:

i) die Harmonisierung der für Lieferungen innerhalb der EU erforderlichen Dokumente, wobei Regelungen umgesetzt werden, um die Mehrwertsteuerbefreiung anzuwenden;
ii) die für Lieferungen in der Umsatzkette geltende Behandlung, sofern die mehrwertsteuerbefreite Lieferung jene wäre, die an den Zwischenhändler erfolgt (als generelle Regelung);
iii) die Harmonisierung der in allen Mitgliedsstaaten angewandten Vereinfachungsmaßnahmen für Abrufaufträge.

EU Richtlinie 2018/1910 zur Änderung von Richtlinie 2006/112/EG betreffend die Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regelungen im Mehrwertsteuersystem zur Besteuerung des Handels zwischen Mitgliedsstaaten ist noch in die nationale Gesetzgebung zu übertragen; ein diesbezüglicher Gesetzesentwurf wurde von den Steuerbehörden veröffentlicht.

Verordnung (EU) 2018/1912 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 hinsichtlich bestimmter Befreiungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen ist bereits direkt anwendbar.

Da diese die Mehrwertsteuer betreffenden Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die Tätigkeit der Steuerpflichtigen haben können, steht Ihnen unser Team von Steuerexperten bei Bedarf unterstützend zur Verfügung.

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