System getrennter Umsatzsteuerkonten

21. Januar 2020 | Reading Time: 1 Min

Das System getrennter Umsatzsteuerkonten soll mit 1. Februar 2020 abgeschafft werden. Innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Abschaffung des Systems der getrennten Umsatzsteuerkonten wird das Finanzministerium die bestehenden verfügbaren Umsatzsteuerbeträge automatisch auf die Konten der Inhaber überweisen, die das genannte System bisher angewendet haben.

Steuerpflichtige, die kein Konto beim Finanzministerium haben, sollten den Behörden ihre Bankdaten bekanntgeben. Sofern dies nicht geschieht, werden die Behörden diese Angaben von den Steuerpflichtigen selbst einfordern.

Quelle: Notverordnung Nr. 78/2019 betreffend die Änderung normativer Akte und die Festlegung von Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft sowie für die Genehmigung steuerlicher Budgetmaßnahmen, veröffentlicht im Amtsblatt, Teil I, Nr. 1031, vom 23. Dezember 2019.

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