Neue Regelungen betreffend Kompensationsgeschäfte  

14. Februar 2020 | Reading Time: 1 Min

Gemäß Regierungsbeschluss Nr. 773/2019 können ab 1. Jänner 2020 sämtliche Kompensationsgeschäfte nur noch über das vom Training Centre for Industrial Staff (Schulungszentrum für gewerbliches Fachpersonal), Bușteni (Zweigstelle Bukarest), geführte Compensation Information System abgewickelt werden.

Laut Angaben von Vertretern der oben genannten Behörde besteht die Verpflichtung, dass sämtliche Kompensationsgeschäfte zwischen rumänischen Rechtsträgern (ungeachtet der Herkunft des Gesellschaftskapitals, des Werts oder Zeitraums der Nichtzahlung von Forderungen) durch Erstellung von Benutzerkonten und Versand der Rechnungen für die Kompensation an die dafür vorgesehene Adresse zu erfolgen haben (https://gama.cppi.ro).

Sofern dieses Verfahren zur Online-Registrierung nicht eingehalten wird, besteht die Gefahr, dass überprüften Unternehmen Geldstrafen zwischen RON 300 und RON 4.000 für die Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend die Erstellung und Verwendung von Beleg- und Buchhaltungsunterlagen für alle wahrgenommenen betrieblichen Tätigkeiten sowie deren entsprechende Buchung in der jeweiligen Periode auferlegt werden.

Quelle: Regierungsbeschluss Nr. 773/2019 betreffend Genehmigung der Regelungen bezüglich Überwachung der Schulden von Steuerpflichtigen (Rechtsträgern), die nicht bei Fälligkeit zurückgezahlt werden, um finanzielle Schwierigkeiten und wirtschaftliche Verluste zu reduzieren, veröffentlicht am 1. November 2019 im rumänischen Amtsblatt Nr. 881, Teil I.

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