Die im Rahmen der Richtlinie des Rates (EU) 2018/1910 vorgesehenen Maßnahmen zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems („Quick Fixes“) wurden in rumänisches Recht übernommen. Diese „Quick Fixes“ betreffen:
- die für die Mehrwertsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen erforderliche Dokumentation;
- Reihengeschäfte, sofern die Mehrwertsteuerbefreiung lediglich für die mit dem Vermittler abgewickelte Transaktion gilt (als allgemeine Regel);
- die Standardisierung der Vereinfachungsmaßnahmen, die auf der Ebene aller Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Abrufbestände angewandt werden.
Quelle: Regierungsnotverordnung Nr. 6/2020 betreffend die Änderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 227/2015 zur Abgabenordnung sowie die Regelung diverser steuer- und finanzrechtlicher Maßnahmen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 72, Teil I, vom 31. Jänner 2020.