„Quick Fixes“ für das Mehrwertsteuersystem wurden in rumänisches Recht übernommen

14. Februar 2020 | Reading Time: 1 Min

Die im Rahmen der Richtlinie des Rates (EU) 2018/1910 vorgesehenen Maßnahmen zur Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems („Quick Fixes“) wurden in rumänisches Recht übernommen. Diese „Quick Fixes“ betreffen:

  • die für die Mehrwertsteuerbefreiung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen erforderliche Dokumentation;
  • Reihengeschäfte, sofern die Mehrwertsteuerbefreiung lediglich für die mit dem Vermittler abgewickelte Transaktion gilt (als allgemeine Regel);
  • die Standardisierung der Vereinfachungsmaßnahmen, die auf der Ebene aller Mitgliedsstaaten im Hinblick auf Abrufbestände angewandt werden.

Quelle: Regierungsnotverordnung Nr. 6/2020 betreffend die Änderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 227/2015 zur Abgabenordnung sowie die Regelung diverser steuer- und finanzrechtlicher Maßnahmen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 72, Teil I, vom 31. Jänner 2020.

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