Die Frist zur Einreichung von Steuererklärungen durch Privatpersonen für nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte wurde von 15. März auf 25. Mai dieses Jahres erstreckt. Diese neue Frist gilt auch für die Entrichtung von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen.
Quelle: Regierungsnotverordnung Nr. 6/2020 betreffend die Änderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 227/2015 zur Abgabenordnung sowie die Regelung diverser steuer- und finanzrechtlicher Maßnahmen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 72, Teil I, vom 31. Jänner 2020.