Erstes Mobilitätspaket zur Einführung umfassender Änderungen im Bereich Kraftverkehr

12. März 2020 | Reading Time: 2 Min

Das von der Europäischen Kommission am 31. Mai 2017 veröffentlichte erste Mobilitätspaket wurde am 21. Jänner 2020 vom Ausschuss für Verkehr und Tourismus (TRAN) des Europäischen Parlaments verabschiedet.
Das Paket umfasst 8 Hauptbereiche für eine Änderung der europäischen Gesetzgebung im Bereich Kraftverkehr (d.h. Zugang zum Markt für Güterkraftverkehr und Zugang zum Beruf des Transportunternehmers für Personen- und Güterverkehr, der Einsatz von fahrerlosen Güterkraftfahrzeugen, elektronische Mautsysteme, Lenk- und Ruhezeitregelungen, Entsendung von Mitarbeitern, Anwendung und Prüfung der Gesetze, Kfz-Steuer sowie Kontrolle und Meldung von CO2-Emissionen für Schwerfahrzeuge).

Die folgenden Maßnahmen haben die größten Auswirkungen:

A. Festlegung wöchentlicher Ruhezeiten

Fernfahrer werden in der Lage sein, 2 reduzierte wöchentliche Ruhezeiten einzulegen, vorausgesetzt, sie legen in einem Zeitraum von 4 Wochen zwei normale wöchentliche Ruhezeiten außerhalb des Niederlassungsstaates ein (Unternehmen haben für die Beherbergungskosten aufzukommen, wenn die Ruhezeit außerhalb der Heimat des Fahrers eingelegt wird).
Die zwei reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten werden im Voraus mit der nächsten normalen wöchentlichen Ruhezeit ausgeglichen, wobei der Fahrer die Möglichkeit hat, alle drei Wochen nach Hause zurückzukehren.

B. Ausstattung der Fuhrparks mit intelligenten Fahrtenschreibern der 2. Generation zur Bekämpfung von Betrug

C. Verpflichtung für die Kraftfahrzeuge, innerhalb von acht Wochen nach Abfahrt an einen der Standorte im Mitgliedsstaat der Niederlassung zurückzukehren

D. Einführung einer Cooling-off-Phase für Kabotage

Das derzeitige System von 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen bleibt aufrecht, jedoch wird eine viertägige Cooling-off-Phase eingeführt, bevor im selben Land mit demselben Fahrzeug weitere Kabotagefahrten durchgeführt werden können.

Außerdem wurde die Anwendung der Rom-I-Verordnung beschlossen, wonach Dienstverträge den normalen Arbeitsplatz der Fahrer widerzuspiegeln haben und der Ort der Niederlassung des Unternehmens jener Ort sein sollte, wo oder von dem aus die Fahrer normalerweise ihre Tätigkeit ausführen.

Um Gesetzesstatus zu erlangen, muss das erste Mobilitätspaket erst von den EU-Ministern und dann vom Europäischen Parlament im Plenum genehmigt werden. Die neuen Regelungen betreffend die Entsendung von Fahrern und den Zugang zum Markt (ebenso die Rückkehr der Fahrer) werden 18 Monate nach Eintritt der Rechtskraft der Gesetze in Kraft treten, während die Regelungen bezüglich Ruhezeiten 20 Tage nach der Veröffentlichung gültig sein werden.

Quelle: Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung von Richtlinie 2006/22/EG betreffend Durchführungsbedingungen und die Festlegung spezieller Regeln, die Änderung von Verordnung (EG) Nr. 561/2006 über Lenk- und Ruhezeiten sowie von Verordnung (EU) 165/2014 über Fahrtenschreiber, Änderung der Verordnungen über den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs bzw. die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers (1071/2009 bzw. 1072/2009).

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