Verlängerung von Fristen und andere Maßnahmen

23. April 2020 | Reading Time: 3 Min

Kürzlich wurden in Rumänien neue Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen während des Ausnahmezustands zu unterstützen:

  1. Der Zeitpunkt für die Einreichung der Bilanzen 2019 wurde bis zum 31.7.2020 verlängert. 
  1. Spezifische Steuern für HoReCa

Die spezifischen Steuern für HoReCa werden für den Zeitraum erlassen, in dem Unternehmen ihre Tätigkeit wegen des Ausnahmezustands ganz oder teilweise einstellen müssen, sofern sie über die Notfallbescheinigung des Wirtschaftsministeriums verfügen und nicht in Ausgleich oder Konkurs sind.

  1. Besteuerung des Arbeitslosengeldes während der technischen Arbeitslosigkeit und der den Eltern gewährten freien Tage

Während des Ausnahmezustands werden die in der Abgabenordnung vorgesehenen steuerlichen Erleichterungen für Leistungen während der technischen Arbeitslosigkeit und für die arbeitsfreie Tage, die von Eltern während der der Schließung von Bildungseinheiten in Anspruch genommen werden, nicht gewährt.

Dies betrifft unter anderem: Einkommensteuerbefreiung für den Bausektor, Programmierer, Mitarbeiter aus Forschung und Entwicklung etc.; Befreiung von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Reduzierung des Sozialversicherungsbeitrags für Arbeitnehmer im Bausektor.

Diese Bestimmung gilt für Leistungen aus dem Arbeitslosenfonds bzw. aus dem Staatshaushalt, die ab April 2020 gewährt werden. 

  1. Mehrwertsteuerrückerstattung mit anschließender Steuerprüfung 

Während des Ausnahmezustands und für weitere 30 Tage nach dessen Ende ist die Mehrwertsteuer von den Finanzämtern mit einer nachträglichen Durchführung von Steuerprüfungen auf der Grundlage von Risikobewertungen zu erstatten. Es gibt jedoch bestimmte Umstände, unter denen diese Maßnahme nicht gilt: 

  • Steuerprüfungen wurden vor dem 16. April 2020 eingeleitet, nachdem der Steuerpflichtige einen Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer gestellt hatte
  • Die Steuerakte eines Steuerzahlers enthält Vorfälle, die als Straftaten geahndet werden
  • Nach Ansicht der Steuerbehörden besteht die Gefahr einer unangemessenen Rückerstattung der Mehrwertsteuer
  • Es wurden freiwillig Liquidations- oder Insolvenzverfahren eingeleitet (mit Ausnahme von Fällen, in denen ein Umstrukturierungsplan genehmigt wurde).
  • Kleine Steuerzahler beantragen entweder (i) eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer, die sich aus einem Zeitraum von mehr als 12 Monaten ergibt; oder (ii) eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf der Grundlage ihrer allerersten Mehrwertsteuererklärung, die nach der Registrierung für Mehrwertsteuerzwecke eingereicht wurde. 
  1. Ratenzahlung von Steuerschulden

Bei Ratenzahlung von Steuerschulden fallen bis 30 Tage nach dem Ende des Ausnahmezustands weder Verzugszinsen noch Strafen an.

  1. Pfändungen

Bis 30 Tage nach Beendigung des Ausnahmezustands werden alle Pfändungen zur Eintreibung von Steuerschulden ausgesetzt.

  1. Aussetzung von Verjährungsfristen

Bis 30 Tage nach Beendigung des Ausnahmezustands werden die folgenden Verjährungsfristen ausgesetzt bzw. beginnen nicht: (i) das Recht der Steuerbehörden, Steuern nachträglich festzusetzen und deren zwangsweise Eintreibung zu beantragen; (ii) das Recht der Steuerzahler, die Erstattung von Steuerforderungen zu beantragen

  1. Steuerbefreiungen für bestimmte Sachleistungen

Sachleistungen, die Mitarbeitern gewährt werden, die für die Ausübung der Tätigkeit ihres Arbeitgebers von wesentlicher Bedeutung sind, und die sich am Arbeitsplatz vorbeugend isolieren, unterliegen nicht der Einkommenssteuer und den Sozialabgaben.

  1. Die Liste der Produkte, für die keine Einfuhrumsatzsteuer eingehoben wird, wurde erweitert

Die Liste der Produkte, für die keine Einfuhrumsatzsteuer eingehoben wird, wurde gegenüber der Verordnung 33/2020 erweitert um: (i) denaturiertes Ethanol, das zur Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet und von Importeuren eingeführt wird, die im Besitz von Endverwendungsgenehmigungen sind; (ii) Maschinen, die zur Herstellung von Schutzmasken verwendet werden.

Unabhängig davon dürfen Inhaber von Steuerlagern, die zur Herstellung alkoholischer Getränke berechtigt sind, nun Ethanol denaturieren. Dies gilt für einen Zeitraum, der 15 Tage nach dem Ende des Ausnahmezustands endet, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind (z. B. Einreichung eines Antrags bei der Zollbehörde).

  1. Maßnahmen im Zusammenhang mit Glücksspielen

Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit traditionellen Glücksspiellizenzen werden für die Dauer des Ausnahmezustands ausgesetzt. Bei Zahlung innerhalb von 30 Arbeitstagen nach dem Enddatum des Ausnahmezustands fallen keine Vertragsstrafen an. Darüber hinaus können Anträge auf erneute Genehmigung der Tätigkeit innerhalb von 90 Tagen nach dem Ende des Ausnahmezustands gestellt werden.

  1. Kleinstunternehmen, die öffentliche Einreichtungen unterstützen

Kleinstunternehmen, die öffentliche Einrichtungen oder andere öffentliche Stellen unterstützen, können die entsprechenden Beträge von der Einkommenssteuer abziehen. Sie sind nicht verpflichtet, sich im Register der Kultinstitutionen zu registrieren, für bisher als einzige solche Steuerabzüge in Anspruch nehmen konnten.

Quelle: Regierungsnotstandsverordnung Nr. 48/2020 über verschiedene finanzielle und steuerliche Maßnahmen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 319 am 16. April 2020

 

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