Staatliche Beihilfe zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen – Regierungsbeschluss 332/2014

In Frage kommende Bewerber: Mikrounternehmen, KMUs und Großunternehmen.

In Frage kommende Aktivitäten:

  • Die Bewerber müssen zumindest 10 neue Arbeitsplätze schaffen, davon 30% für unterprivilegierte Arbeitskräfte
  • Die neu geschaffenen Arbeitsplätze müssen direkt mit der vorgeschlagenen Investition in Zusammenhang stehen

Gewährte nicht rückzahlbare Förderung:

Diese Form der staatlichen Beihilfe kann innerhalb eines Zeitraums von 2 aufeinanderfolgenden Jahren als Ergebnis der Schaffung neuer Arbeitsplätze für Lohnkosten (Bruttogehalt und Sozialversicherungsbeiträge) gewährt werden:

Höchstbetrag der staatlichen Beihilfe

Obergrenze der Förderung durch staatliche Beihilfen

Bukarest, 2014-2017

€ 11,25 Millionen

15%

Bukarest, 2018-2020

€ 7,5 Millionen

10%

Westen und Kreis Ilfov

€ 26,25 Millionen

35%

Nordwesten, Mitte, Nordosten, Südosten, Süd-Muntenien, Südwest-Oltenien

€ 37,5 Millionen

50%