Änderung der Abgabenordnung

4. Juli 2022 | Reading Time: 1 Min

Die Frist für die Anwendung der Steuerschuldumkehr auf Produkte wie Getreide und Nutzpflanzen, Treibhausgasemissionszertifikate, Strom, Grüne Zertifikate, Mobiltelefone, Laptops, Erdgas, usw. wurde bis einschließlich 31. Dezember 2026 verlängert.

Die Änderung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

Quelle: Notverordnung Nr. 85 zur Änderung und Ergänzung verschiedener normativer Gesetze im Bereich Steuer- und Zollwesen in der am 17. Juni 2021 veröffentlichten Form.

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