Änderungen bei Brandschutzbewilligungen

7. September 2021 | Reading Time: 2 Min

Am 30. Juni 2021 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Brandschutzbewilligungen geändert. Am wichtigsten sind folgende Änderungen:

  • Mit den Arbeiten an Neu- und Umbauten oder einer Änderung bzw. einem Wechsel der vorgesehenen Nutzung bestehender Gebäude darf erst nach Einholung einer Brandschutzbewilligung begonnen werden;
  • In den folgenden Situationen ist die Einholung einer Brandschutzbewilligung erforderlich:
  1. Änderungen an nichtbaulichen, abnehmbaren Trennwänden aus Leichtmaterialien;
  2. Änderungen der vorgesehenen Nutzung in Situationen, in denen kein Bedarf an Bau-/Abbrucharbeiten besteht, für die laut Gesetz in Einhaltung der Bestimmungen der geltenden städtebaulichen Vorschriften die Ausstellung einer Bau-/Abbruchgenehmigung erforderlich ist;
  3. Interventionsarbeiten zur Durchführung von Maßnahmen, die laut den geltenden Brandschutz- und Brandbekämpfungsvorschriften erforderlich sind, nämlich: Ausführung bestimmter Brandschutz- und Brandbekämpfungsanlagen im Hinblick auf die Einholung einer Brandschutzbewilligung; und zeitweilige nichtbauliche Abtrennungsarbeiten sowie Änderungen in der vorgesehenen Nutzung der Gebäude, sofern diese Arbeiten von Rechts wegen ohne Baugenehmigung durchgeführt werden können.
  • Die Inbetriebnahme von Neu-, Alt- und Umbauten, bei denen eine Änderung bzw. ein Wechsel der vorgesehenen Nutzung erfolgte, darf erst nach Einholung der Brandschutzbewilligung stattfinden, wobei die Nichtbeachtung dieser Anforderung mit einer Geldstrafe zwischen RON 20.000 und RON 50.000 geahndet wird;
  • Eine Brandschutzbewilligung bleibt auch im Fall eines Wechsels der vorgesehenen Nutzung von Gebäuden oder Räumlichkeiten innerhalb eines Gebäudes mit gemischter Nutzung, für das unter bestimmten Bedingungen von Rechts wegen keine Baubewilligung erforderlich ist, aufrecht.

Die Kategorien von Gebäuden und Umbauten, für die Brandschutzbewilligungen und -genehmigungen erforderlich sind, werden per Regierungsbeschluss genehmigt, worauf in der Folge die methodologischen Normen für das Verfahren der Brandschutzbewilligung und -genehmigung ausgearbeitet werden.

Quelle: Notverordnung Nr. 80/2021 zur Änderung und Ergänzung verschiedener normativer Gesetze im Bereich Notfallmanagement und Brandschutz, wie im Amtsblatt Nr. 647 vom 30. Juni 2021 veröffentlicht.

Newsletter Steuern & Recht August 2021
Ihre Ansprechpersonen