Änderungen der Abgabenordnung

14. Dezember 2022 | Reading Time: 3 Min

Am 26. November 2022 wurde Gesetz Nr. 628 betreffend die Genehmigung von Regierungsverordnung Nr. 16/2022 zur Änderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 227/2015 betreffend die Abgabenordnung zur Verkündung geschickt (und wird demnächst im Amtsblatt veröffentlicht). Es handelt sich dabei um den normativen Akt, der die im Sommer dieses Jahres veröffentlichte Regierungsverordnung Nr. 16/2022, mit der eine Reihe neuer Regeln in das rumänische Steuerrecht eingeführt wurden, mit Änderungen und Ergänzungen genehmigt. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Änderungen, die durch Gesetz Nr. 628/2022 eingeführt werden, vor.

Körperschaftsteuer

  • Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens für den zusätzlichen Abzug in Frage kommen, müssen unter die Kategorien angewandte Forschung und/oder experimentelle Entwicklung fallen, die für die vom Steuerpflichtigen ausgeübte Tätigkeit relevant sind. 

Kleinstunternehmensteuer

  • Erträge aus Steuerberatungsleistungen, die dem NACE-Code 6920 („Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung“) entsprechen, wurden aus der Kategorie Beratungserträge herausgenommen. Mit anderen Worten sind Unternehmen, die mehr als 20 % ihrer Gesamteinkünfte aus Steuerberatungsleistungen gemäß NACE-Code 6920 erzielen, nicht mehr verpflichtet, die Bestimmungen von Titel II („Körperschaftsteuer“) der Abgabenordnung anzuwenden, sofern sie die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung der Kleinstunternehmensteuer erfüllen.
  • Die Bestimmungen in Bezug auf den neuen Grenzwert von EUR 500.000 gelten ab den Einkünften des Jahres 2023, sodass eine rückwirkende Anwendung vermieden wird.
  • Unternehmen des HoReCa-Sektors könnten unter bestimmten Umständen ab 2023 sowohl Kleinstunternehmensteuer als auch Körperschaftsteuer zu zahlen haben.

Dividendensteuer 

Bei Dividenden, die anhand eines im Jahr 2022 erstellten Zwischenabschlusses ausgeschüttet werden, beträgt der Dividendensteuersatz 5 %, ohne dass die Steuer auf die betreffenden Dividenden weiter angepasst wird. 

Einkommensteuer 

  • Um den Anteil des tatsächlichen Umsatzes aus Bautätigkeit am Gesamtumsatz zu ermitteln, umfasst der Indikator für den tatsächlichen Umsatz aus Bautätigkeit nunmehr nur noch die Einnahmen aus auf rumänischem Gebiet durchgeführter Bautätigkeit, während der Indikator für den Gesamtumsatz die Einnahmen aus allen auf rumänischem Gebiet ausgeführten Tätigkeiten umfasst. Zuvor umfasste der Indikator für den Gesamtumsatz Einnahmen aus Tätigkeiten, die sowohl auf rumänischem Gebiet als auch außerhalb Rumäniens durchgeführt wurden.

Verpflichtung zum Besitz eines POS-Terminals 

  • Es werden rechtliche Ergänzungen und Klarstellungen eingeführt, wodurch juristische Personen, die im Einzel- und Großhandel tätig sind, sowie solche, die sich mit der Erbringung von Dienstleistungen beschäftigen, mit denen Bareinnahmen von mehr als RON 50.000 pro Jahr generiert werden, der Verpflichtung unterliegen, ein POS-Terminal zu besitzen. Außerdem wurde eine Definition der Tätigkeit „Erbringung von Dienstleistungen“, die in der veröffentlichten Form von Regierungsverordnung Nr. 16/2022 fehlt, hinzugefügt.

Kommunalsteuern

  • Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen über Kommunalsteuern, die in Regierungsverordnung Nr. 16/2022 vorgesehen sind, wird auf das Jahr 2025 verschoben. 

Quelle: der von der Abgeordnetenkammer verabschiedete Gesetzesentwurf Nr. 628/2022 betreffend die Genehmigung von Regierungsverordnung Nr. 16/2022 zur Änderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 227/2015 betreffend die Abgabenordnung, wodurch einige normative Akte und andere finanzielle und steuerliche Maßnahmen aufgehoben werden, in der am 26.11.2022 zur Verkündung geschickten Form

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