Änderungen der Abgabenordnung

14. Dezember 2020 | Reading Time: 1 Min

Die Behörden haben jüngst eine Reihe von Änderungen der Abgabenordnung angekündigt, darunter die folgenden:

  • Die Steuer auf Gebäude und Grundstücke, die höchstens 180 Tage pro Jahr für die Bereitstellung von Fremdenverkehrsdienstleistungen genützt werden, wird um 50% gesenkt.
  • Steuerliche Anreize für die Bereitstellung von Früherziehung sollen eingeführt werden (z.B. Steuerguthaben von bis zu RON 1.500 pro Monat für jedes Kind).
  • Ab 2021 kommt die Bereitstellung von Wohnungen mit einer maximalen Nutzfläche von 120 m2 und einem Verkaufspreis von maximal EUR 140.000 in den Genuss des niedrigeren Umsatzsteuersatzes von 5%.
  • Gewinne, die in die Unterstützung doppelter Berufsausbildungen reinvestiert werden, sollen von der Körperschaftsteuer befreit werden.
  • Sponsoringaufwand kann nun auch Kosten umfassen, die Steuerpflichtigen für Schülerpraktika entstehen.

Außerdem sollen diverse wichtige Änderungen der Abgabenordnung und der Steuerverfahrensordnung beschlossen werden. Wir werden darüber in den folgenden Newsletter-Ausgaben näher berichten.

Quelle: Gesetz Nr. 230/2020, Gesetz Nr. 239/2020, Gesetz Nr. 248/2020 und Gesetz Nr. 262/2020 über die Abänderung von Gesetz Nr. 227/2015 betreffend die Abgabenordnung

Newsletter Steuern & Recht Dezember 2020
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