Änderungen der Steuerverfahrensordnung

14. Dezember 2022 | Reading Time: 2 Min

Die Liste der Risiko-Unterkriterien, die von der Steuerbehörde bei der Ermittlung der Risikoklasse eines Steuerpflichtigen berücksichtigt werden, wurde genehmigt.

Basierend auf den allgemeinen Risikokriterien wurden folgende Unterkriterien für das steuerliche Risiko entwickelt:

  1. Für das Kriterium betreffend steuerliche Registrierung wurden Unterkriterien eingeführt, die Folgendes umfassen:

– Nichtregistrierung zum Zweck der Erklärung und Begleichung von Steuerverpflichtungen (z.B. für Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kleinstunternehmensteuer, Sozialbeiträge usw.)

– Nichtregistrierung für steuerliche Zwecke im Falle der Ausführung von Tätigkeiten, der Erzielung von Einkünften und anderer vom Gesetz vorgesehener Situationen, für die eine steuerliche Registrierung verpflichtend ist.

2. Für das Kriterium betreffend die Einreichung von Steuererklärungen wurden Unterkriterien betreffend die verspätete Einreichung/Nichteinreichung/fehlerhafte Einreichung von Steuererklärungen festgelegt. 

3. Im Hinblick auf die Berichtsebene werden Unterkriterien eingeführt, die Folgendes umfassen:

– Unstimmigkeiten oder Diskrepanzen zwischen den Angaben in den Steuererklärungen und den Angaben in anderen vom Steuerpflichtigen eingereichten gesetzlich vorgeschriebenen Formularen sowie den von Dritten übermittelten Informationen

– unrichtige Erklärungen des Steuerpflichtigen im Hinblick auf den Satz und den Betrag von Steuern, Abgaben und Beiträgen

– die Verringerung der Rentabilität. 

4. Für das Kriterium betreffend die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem allgemeinen konsolidierten Budget und anderen Gläubigern werden Unterkriterien für die verspätete Zahlung/Nichtzahlung von Steuerverpflichtungen und die Zahlungsunfähigkeit von Steuerpflichtigen festgelegt.

Weiters werden für jedes der oben genannten allgemeinen steuerlichen Risikokriterien auch die Risiken im Zusammenhang mit Anteilseignern/Gesellschaftern/Geschäftsführern/anderen Personen berücksichtigt.

Quelle: die vom Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde erlassene Verordnung Nr. 2017 betreffend die Genehmigung der anhand der in Art. 7 Abs. (7) von Gesetz Nr. 207/2015 betreffend die Steuerverfahrensordnung vorgesehenen allgemeinen Kriterien entwickelten Risiko-Unterkriterien, veröffentlicht am 17. November 2022

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