Anreize für die Zahlung von Gewinnsteuer und Kleinstunternehmenssteuer

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Unternehmen, die ihre Einkommenssteuer für das 1. Quartal 2020 innerhalb der gesetzlichen Frist bis inklusive 25. April zahlen, erhalten einen Steuerrabatt:

• 5% für große Steuerzahler;
• 10% für kleine und mittlere Steuerzahler.

Dieser Rabatt gilt auch für Steuerzahler, (i) die ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr haben, wenn sie die bis zum Stichtag zwischen dem 25. April und dem 25. Juni 2020 fällige Steuer zahlen, und (ii) für einige Zahler einkommensähnlicher Steuern für das erste Quartal 2020.

Auch Unternehmen, die statt Einkommenssteuer eine umsatzbezogene Steuer abführen (bei Umsätzen von weniger als 1 Mio. Euro) profitieren von einer 10%-igen Ermäßigung der Steuer für das erste Quartal, wenn diese bis zum 25. April 2020 gezahlt wird.

Quelle: Notverordnung 33/2020 betreffend verschiedene steuerliche Maßnahmen und die Änderung verschiedener normativer Rechtsakte, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 260 vom 30. März 2020.

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2020

 

Körperschaftsteuer- und Kleinstunternehmensteuerzahler erhalten eine Prämie von 10% für vierteljährliche Steuerzahlungen zum jeweils gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitsdatum im Hinblick auf das zweite und dritte Quartal 2020 (somit 25. Juli bzw. 25. Oktober).

Die 10-prozentige Prämie gilt auch für Steuerpflichtige, die sich für ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr entschieden haben und bis zu den in die Zeiträume 25. April bis 25. Juni 2020, 26. Juni bis 25. September 2020 bzw. 26. September bis 25. Dezember 2020 fallenden Fälligkeitstermine vierteljährliche Zahlungen/vierteljährliche Vorauszahlungen leisten.

Quelle: Notverordnung Nr. 99/2020 betreffend diverse steuerliche Maßnahmen, die Abänderung normativer Akte sowie die Erstreckung diverser Fristen, veröffentlicht am 25. Juni 2020

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