Anwendung des verminderten Umsatzsteuersatzes

3. Februar 2023 | Reading Time: 1 Min

Der verminderte Umsatzsteuersatz von 5 % gilt nun für die Lieferung und Montage von Photovoltaikpaneelen, Sonnenkollektoren und hocheffizienten, emissionsarmen Heizungsanlagen, die den Anforderungen bezüglich Feinstaubemissionen entsprechen, für Privatpersonen und öffentliche Verwaltungen.

Für Unternehmen sieht das Gesetz eine Ausnahme vor, sodass für juristische Personen weiterhin der Standardsatz von 19 % gilt.

Quelle: Gesetz 39 über die Ergänzung von Art. 291 Abs. (3) von Gesetz 227/2015 (Abgabenordnung), in der am 13. Jänner 2023 veröffentlichten Form

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