Arbeitsrecht

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Die Praxisgruppe Arbeitsrecht ist ein Fachbereich innerhalb unserer Kanzlei, die folgende Dienstleistungen erbringt:

Allgemeine arbeitsrechtliche Angelegenheiten – Verhandlung und Umsetzung von Einrichtungen für die Arbeitnehmerreorganisation, Beratung über Beschäftigungsmaßnahmen für ausländische Arbeitnehmer, Beratung über Lohn- und Bonuszahlungen, Überstunden und (exekutive) Befugnisse von Führungspositionen, Beratung betreffend Kündigungsschutz.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen und Personalfreisetzung – Beratung bei der Formulierung von Unterlagen bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Durchführung der rechtlichen Phasen bei Personalfreisetzungsverfahren; Unterstützung der Geschäftsführung bei Verhandlungen mit Gewerkschaften über die Personalfreisetzungsbedingungen.

Reorganisationsprogramme – Entwicklung, Formulierung und Umsetzung von Reorganisations-/Versetzungsprogrammen; Unterstützung der Geschäftsführung bei der Durchführung von Reorganisationsprogrammen im Rahmen des Kollektivvertrags des Unternehmens.

Kollektivverträge – Unterstützung des Unternehmens bei dem für Kollektivverträge geltenden Rechtsrahmen, u.a. Beratung über die entsprechenden Rechtsvorschriften, Formulierung der erforderlichen Unterlagen, auf die Unternehmensbedürfnisse zugeschnittene Arbeitszeitordnung und Arbeitsbedingungen sowie Teilnahme an Verhandlungen und Abschluss von Kollektivverträgen.

Arbeitsrechtliche Gerichtsverfahren – Unterstützung des Klienten bei vorprozessualen Verhandlungen, bei Kollektivverträge betreffenden Rechtsstreitigkeiten, bei  einzelnen Arbeitsverträgen, bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bei Personalfreisetzungen.

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