COVID-19: Gesetzliche Verpflichtungen und Lösungen für Unternehmen

12. März 2020 | Reading Time: 2 Min

Angesichts der aktuellen COVID-19-Pandemie haben rumänische Arbeitgeber/Unternehmen bestimmte gesetzliche Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen. Unternehmen haben daher bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, um das Ansteckungsrisiko für ihre Angestellten zu minimieren, von denen einige nachfolgend kurz beschrieben sind:

1. Telearbeit

Das Arbeitsgesetzbuch enthält Bestimmungen über Änderungen betreffend Arbeitsplatz und Arbeitsweisen, die entweder einseitig oder im Einvernehmen zwischen den Parteien verfügt werden können. Daher ist es Angestellten nach Abschluss eines Zusatzes zu ihrem jeweiligen Dienstvertrag erlaubt, ihre Arbeit aus der Ferne zu verrichten, sofern die Erfüllung der mit ihrer Position einhergehenden Pflichten den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien umfasst.

2. Vorübergehende Unterbrechung der Tätigkeit

Arbeitgeber können nach Rücksprache mit den Gewerkschaften oder Mitarbeitervertretern einseitig beschließen, ihre Tätigkeit vorübergehend zu reduzieren/einzustellen, wodurch das Dienstverhältnis zu ihren Angestellten ausgesetzt wird. In diesem Fall hat der Arbeitgeber seinen Angestellten eine Entschädigung in Höhe von mindestens 75% ihres Grundgehalts zu zahlen.

Weiters können Arbeitgeber sich dafür entscheiden, ihre Angestellten in den Status der technischen Beschäftigungslosigkeit zu versetzen, was entweder die Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 75% des Grundgehalts für jeden Angestellten zur Folge hat oder, mit Einverständnis beider Parteien, dass die Angestellten einen unbezahlten Urlaub antreten.

3. Wichtige Maßnahmen betreffend Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern

Sofern nicht eindeutig klar ist, dass es zu einer Infektion am Arbeitsplatz gekommen ist, ist die Geschäftstätigkeit unter normalen Arbeitsbedingungen durchzuführen, wobei alle notwendigen Hygiene- und Mitarbeiterschutzmaßnahmen sichergestellt sein müssen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Hygiene- und Sanitärmaterialien kostenlos für seine Angestellten bereitzustellen. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird mit einer Geldstrafe zwischen RON 3.000 und 6.000 (EUR 620 bzw. 1.250) geahndet.
Die Arbeitgeber können oder sollten einige der folgenden Maßnahmen ergreifen:

  • Umsetzung von Richtlinien für Telearbeit, somit Festlegung sowohl allgemeiner als auch spezifischer Regeln für die Anwendung in Ausnahmesituationen
  • Reduzierung der Arbeitszeiten oder Einführung einer flexiblen Arbeitszeitregelung abhängig von der jeweiligen Tätigkeit ihrer Angestellten
  • Prüfung der internen Richtlinien und Bestimmungen zur Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, um die Verpflichtungen der Parteien in bestimmten Situationen sowie die Geldstrafen für den Fall der Nichteinhaltung dieser Bestimmungen festzulegen
  • Umsetzung eines Geschäftskontinuitätsplans (Business-Continuity-Plan) für den Fall einer Bedrohung mit Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter

4. Quarantäne und häusliche Isolation

Die Angestellten können sich krank melden und haben Anspruch auf Krankengeld in Höhe von etwa 75% ihres Gehalts.

TPA Legal Rumänien steht Ihnen bei der Änderung von Dienstverträgen oder der Aktualisierung interner Richtlinien hilfreich zur Seite.

COVID-19 Legal Flash - Gesetzliche Verpflichtungen und Lösungen für Unternehmen
Ihre Ansprechpersonen