Die Steuerbehörden haben das System RO e-Factura zur elektronischen Rechnungsstellung eingeführt, mit dem von Unternehmen an öffentliche Einrichtungen ausgestellte Rechnungen (Business-to-Government oder B2G) hochgeladen, gespeichert und heruntergeladen werden können.
Es ist auch möglich, das System für Transaktionen zwischen zwei Geschäftspartnern einzusetzen (Business-to-Business oder B2B).
Um das System für B2B-Geschäfte einsetzen zu können, müssen sowohl der Aussteller als auch der Empfänger im RO e-Factura-Register aufscheinen (dies ist ab dem ersten Tag des Monats nach dem Monat, in dem die Eintragung beantragt wurde, der Fall).
Quelle: Notverordnung Nr. 120/2021 betreffend Verwaltung, Betrieb und Umsetzung des rumänischen Systems zur elektronischen Rechnungsstellung RO e-Factura sowie die elektronische Rechnungsstellung in Rumänien, in der am 7. Oktober 2021 veröffentlichten Form.