Die Einzelgewerbelizenz – Vereinfachung administrativer Verfahren

5. Januar 2023 | Reading Time: 2 Min

Unternehmer, die beabsichtigen, auf rumänischem Territorium gewerbliche Aktivitäten zu entfalten, haben nun noch mehr Grund, eine Investition zu planen. Regierungsnotverordnung 140/2022 legt den allgemeinen institutionellen und regulatorischen Rahmen für die Erteilung von Einzelgewerbelizenzen fest und wird wirksam, sobald die Umsetzung neuer Mechanismen und Verfahren unter Miteinbeziehung von etwa 38 Institutionen abgeschlossen ist. Um Investoren den Zugang zum rumänischen Markt zu erleichtern, verlangt die RNV 140/2022 die Digitalisierung des Prozesses zur Erteilung von Einzelgewerbelizenzen; so sollen administrative Hindernisse eliminiert und das Tempo der Neuinvestitionen beschleunigt werden.

RNV 140/2022 regelt verschiedene gewerbliche Tätigkeiten, die in Anhang 1 der Verordnung ausdrücklich genannt sind, darunter: Tätigkeiten in der Rohstoffindustrie, Tätigkeiten in der Produktion (Lebensmittel, die Herstellung von Kleidung und Papier, Druckbereich, die Herstellung von Pharmazeutika, Tätigkeiten im Bereich des Hüttenwesens, die Herstellung elektrisch betriebener Waren, die Herstellung elektrischer Geräte, usw.), sowie im Bereich der Gewinnung von bzw. Versorgung mit Strom und Wärme, Gas, Warmwasser usw.).

Außerdem wird eine neue Institution, das Gewerbelizenzamt, eingerichtet, um die Zentrale Anlaufstelle für Gewerbelizenzvergaben („PCUEL“) als integralen Bestandteil des von der Behörde für die Digitalisierung Rumäniens verwalteten E-Government-Systems zu managen. Die PCUEL bietet Antragstellern ein niederschwelligeres elektronisches Verfahren für die Einholung aller benötigten Informationen und die Einreichung von Anträgen und Unterlagen für Lizenzvergaben oder die Erneuerung bestehender Lizenzen, darunter auch die Möglichkeit, dies aus der Ferne zu tun.

RNV 140/2022 eliminiert Doppelprüfungen und verbietet die Auferlegung von Lizenzbedingungen, durch die Anforderungen dupliziert werden – zugunsten von Antragstellern, welche die in Rumänien geltenden gesetzlichen Bedingungen für die Erteilung einer Einzelgewerbelizenz erfüllen.

In Abhängigkeit von dem Risiko, das eine bestimmte gewerbliche Tätigkeit für die Gesundheit der Bevölkerung darstellt, von deren Umwelteinflüssen, von der Sicherheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz und von dem durch die Produktion von Gütern bedingten Energieverbrauch gibt es drei Kategorien von Einzelgewerbelizenzen, und zwar: (i) eine Einzelgewerbelizenz für stark risikobehaftete gewerbliche Tätigkeiten; (ii) eine Einzelgewerbelizenz für gewerbliche Tätigkeiten mit mittlerem Risiko; (iii) eine Einzelgewerbelizenz für gewerbliche Tätigkeiten mit geringem Risiko. Diese drei Risikoklassen bestimmen die Dauer der Gültigkeit der erteilten Gewerbelizenz, wobei die gesetzlich vorgesehene Mindestdauer lediglich 1 Jahr beträgt.

Gemäß der RNV 140/2022 muss eine ausländische juristische Person von außerhalb der EU oder des EWR zunächst ein Unternehmen oder eine Zweigniederlassung in Rumänien errichten, wenn sie eine Einzelgewerbelizenz gemäß den Bestimmungen von Gesetz Nr. 31/1990 (Unternehmensgesetz) beantragt.

Abschließend ist festzuhalten, dass es noch zu früh ist, um festzustellen, ob die Auswirkungen der RNV 140/2022 hinsichtlich der Einführung eines neuen Mechanismus, der den Prozess der Einholung diverser administrativer Dokumente (Lizenzen, Ermächtigungen, Genehmigungen, Zulassungen usw.) vereinfachen soll, tatsächlich einen Fortschritt für die verschiedenen Bereiche der in Frage stehenden gewerblichen Tätigkeiten darstellen. Die praktischen Auswirkungen der RNV 140/2022 bezüglich des Verfahrens zur Einholung einer Einzelgewerbelizenz bleiben abzuwarten.

Quelle: Notverordnung Nr. 140 vom 19. Oktober 2022 betreffend die Einzelgewerbelizenz.

Newsletter Steuern & Recht Dezember 2022
Ihre Ansprechpersonen