Die jährliche Steuererklärung für nicht gehaltsabhängige Einkünfte – Einreichfrist und Steueranreize

25. Mai 2020 | Reading Time: 1 Min

Die neue Frist für die Abgabe von jährlichen Steuererklärungen und die Zahlung von Einkommensteuerverbindlichkeiten und Sozialbeiträgen für 2019 durch Einzelpersonen wurde bis zum 30. Juni 2020 (zuvor: 25. Mai 2020) verlängert.

Folgende Anreize bestehen für die Zahlung von Einkommensteuerverbindlichkeiten und Sozialversicherundsbeiträgen für 2019:

  • 5% Rabatt – für die vollständige Zahlung der Steuerverpflichtungen bis zum 30. Juni 2020
  • 5% Rabatt – für die elektronische Einreichung von jährlichen Steuererklärungen (sofern die Zahlungsfrist eingehalten wird).

Ab 2021 werden Anreize in Form von Rabatten in Höhe von bis zu 10% auf die folgenden von Einzelpersonen geschuldeten Steuern gewährt. Die entsprechenden Zahlungsfristen und die Bedingungen, unter denen diese Rabatte gewährt werden, will die Regierung im Rahmen des jährlichen Staatsbudgets festlegen:

  • jährliche Einkommensteuerverbindlichkeiten
  • Sozialversicherungsbeiträge aufgrund von Einkünften aus selbständigen Tätigkeiten und Rechten des geistigen Eigentums
  • Krankenversicherungsbeiträge, die auf nicht gehaltsabhängige Einkünfte fällig sind

Quelle: Notverordnung. 69/2020 über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes 227/2015 über die Abgabenordnung sowie über die Festlegung verschiedener steuerlicher Maßnahmen, wie im Amtsblatt, Teil I, Nr. 393, am 14. Mai 2020 veröffentlicht

COVID-19 Tax & Legal Flash Nr.11_20.05.2020
Ihre Ansprechpersonen