Einreichfrist für Erklärung zu wirtschaftlich Berechtigten verlängert

7. Juni 2021 | Reading Time: 1 Min

Regierungsverordnung Nr. 43 über die Verlängerung der Frist zur Einreichung der jährlichen Erklärung bezüglich des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) einer juristischen Person, gemäß Art. 56 Abs. (4) von Gesetz Nr. 129/2019 über die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie zur Abänderung und Ergänzung diverser normativer Akte wurde im Amtsblatt von Rumänien am 31. Mai 2021 veröffentlicht und trat am 3. Juni 2021 in Kraft.

Die wesentlichen Änderungen betreffen unter anderem:

  • eine Erstreckung der Einreichfrist für UBO-Erklärungen bis 1. Oktober 2021;
  • die Möglichkeit, eine UBO-Erklärung als Privaturkunde oder in elektronischer Form, auf elektronischem Wege, mit elektronischer Signatur oder per Post oder Botendienst einzureichen;
  • die Erklärung kann auch in Anwesenheit eines Vertreters des Handelsregisters gemacht oder persönlich oder über einen Vertreter vorgelegt werden (wobei das Datum von einem Notar beglaubigt oder von einem Rechtsanwalt bestätigt sein muss). 

Quelle: Regierungsverordnung Nr. 43 über die Verlängerung der Frist zur Einreichung der jährlichen Erklärung bezüglich des wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person, gemäß Art. 56 Abs. (4) von Gesetz Nr. 129/2019 über die Prävention und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, veröffentlicht im Amtsblatt von Rumänien Nr. 561 am 31. Mai 2021.

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