Finanzministerium garantiert für Kredite von KMUs und Unternehmern

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Das rumänische Finanzministerium garantiert bis zu 80% der Kreditsummen, die KMUs gewährt werden (90% bei Klein- und Kleinstunternehmen).

Der Höchstbetrag der garantierten Kredite, die zur Finanzierung des Betriebskapitals gewährt werden können, darf die durchschnittlichen Betriebskapitalausgaben der letzten zwei Geschäftsjahre nicht überschreiten und ist auf 5 Mio. RON (oder 500.000 RON bzw. 1 Mio. RON für Kleinst- und Kleinunternehmen) begrenzt. Garantien für Kredite, die für Investitionen aufgenommen werden, können bis zu einem Betrag von 10 Mio. RON gewährt werden. Kredite mit Staatsgarantie für Investitionen und für Betriebskapital können kumuliert werden, der maximale Wert der garantierten Finanzierung beträgt jedoch 10 Mio. RON.

Die Garantiefrist für Betriebsmittelkredite wird auf 36 Monate festgelegt (die um weitere 36 Monate verlängert werden können), während sie für Investitionen 120 Monate beträgt.

Das Finanzministerium bezahlt die Zinsen für die garantierten Kredite, die ab dem Zeitpunkt der Gewährung des Darlehens bis zum 31.12.2020 (oder darüber hinaus im Falle einer möglichen Verlängerung der Maßnahme) anfallen.

Alle ausstehenden Steuerverbindlichkeiten und sonstigen Schulden gegenüber dem Staatshaushalt müssen aus im Rahmen dieses Programms gewährten Betriebsmittelkrediten bezahlt werden.

Quelle: Notverordnung 42/2020 für die Änderung und Vervollständigung der Regierungverordnung 110/2017 betreffend das Unterstützungsprogramm für kleine und mittlere Unternehmen – IMM-INVEST ROMANIA, sowie über die Genehmigung des staatlichen Beihilfesystems zur Unterstützung der Tätigkeit von KMUs im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise durch die COVID-19-Pandemie, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 283 vom 4. April 2020. 

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2020

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