Gesetz über den Sozialen Dialog – Neue Vorschriften und Verpflichtungen für Arbeitgeber

10. Januar 2023 | Reading Time: 3 Min

Am 25. Jänner 2022 trat Gesetz Nr. 367/2022 über den Sozialen Dialog („Gesetz 376/2022“) mit der Veröffentlichung im rumänischen Amtsblatt in Kraft. 

Im Folgenden sind die wichtigsten Gesetzesänderungen durch das neue Gesetz angeführt:

Bei Arbeitgebern mit mindestens 10 Mitarbeitern, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, können die Interessen der Arbeitnehmer von ihren Vertretern gefördert und verteidigt werden. In Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern können sich diese im Wesentlichen selbst organisieren und mit einer Mehrheit von zumindest fünfzig Prozent plus einer Stimme der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen Personen ernennen, die ihre Interessen gegenüber ihrem Arbeitgeber vertreten. Gesetz 367/2022 legt die Höchstzahl der Vertreter auf 2 Vertreter für Organisationen mit weniger als 100 Mitarbeitern und 6 Vertreter für Arbeitgeber mit mehr als 2.000 Angestellten/Arbeitern fest. Das Gesetz sieht auch Zwischenwerte vor, die von der tatsächlichen Anzahl der Arbeitnehmer im Unternehmen abhängen.

Nach den neuen Vorschriften dürfen die Arbeitgeber die Wahlen von Arbeitnehmervertretern nur dann unterstützen, wenn sie dazu aufgefordert werden. Arbeitgebern ist es untersagt, in den Prozess der Arbeitnehmervertreterwahlen einzugreifen bzw. die Durchführung von Arbeitnehmervertreterwahlen in irgendeiner Weise zu behindern.

Weiters sind Kollektivvertragsverhandlungen für Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern nunmehr verpflichtend, was im Gegensatz zu den Bestimmungen des rumänischen Arbeitsgesetzbuchs steht, welche vorsehen, das Kollektivvertragsverhandlungen für Arbeitsgeber mit mehr als 21 Mitarbeitern eingeleitet werden müssen. Auch die Verhandlungsfrist wurde von 60 auf 45 Tage verkürzt, wobei eine Überschreitung der Höchstfrist nur im Einvernehmen aller Parteien möglich ist.

Gesetz 367/2022 legt fest, dass die Informationen, die ein Arbeitgeber im Rahmen des Kollektivvertragsverfahrens den Arbeitnehmervertretern zur Verfügung stellt, ausreichend sein müssen, damit diese eine Analyse der wirtschaftlichen und finanziellen Situation durchführen können, sowie dass sie zumindest die folgenden Angaben enthalten müssen:

  1. die aktuelle wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens sowie dessen Aussichten für den nächsten Vertragszeitraum
  2. die Situation, Struktur und voraussichtliche Entwicklung der Beschäftigung sowie alle etwaigen für den nächsten Vertragszeitraum geplanten Maßnahmen
  3. die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffend Arbeitsorganisation, Arbeitsstunden bzw. Arbeitszeiten für den nächsten Vertragszeitraum
  4. die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Angestellten/Arbeiter im Fall einer kompletten oder teilweisen Übertragung des Unternehmens
  5. vom Arbeitgeber vorgeschlagene Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes für die Angestellten/Arbeiter im nächsten Vertragszeitraum.

Unter anderem führt Gesetz 367/2022 verschiedene neue Sanktionen im Vergleich zur früheren Gesetzgebung ein, etwa:

  • Strafzahlungen zwischen RON 5.000 und RON 10.000 für die ungerechtfertigte Ablehnung der Registrierung von Kollektivverträgen
  • Strafzahlungen zwischen RON 15.000 und RON 20.000 für die fehlende Information und Aufklärung der Arbeitnehmer betreffend die jüngste und voraussichtliche Entwicklung der Aktivitäten und der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens, sofern diese von Arbeitnehmern schriftlich eingefordert wurde
  • Strafzahlungen zwischen RON 30.000 und RON 50.000 für die Behinderung von Arbeitnehmern bei der Ausübung ihres Rechts, sich frei zu organisieren oder einer Gewerkschaft beizutreten.

Darüber hinaus wurden andere Sanktionen verschärft, etwa die Strafzahlung für die Unterlassung von bei Unternehmen ab 10 Arbeitnehmern sowie auf Branchenebene verpflichtenden Kollektivvertragsverhandlungen, welche nunmehr zwischen RON 15.000 und RON 20.000 liegt, sowie jene für Eingriffe seitens der Arbeitgeber, die dazu dienen, die Ausübung des Rechts der Gewerkschaftsorganisationen, ihre eigenen Richtlinien zu erstellen, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Verwaltung und Tätigkeit zu organisieren sowie ihre eigenen Aktionsprogramme zu formulieren, einzuschränken oder zu behindern, welche nunmehr zwischen RON 20.000 und RON 25.000 liegt.

Falls Sie weitere Informationen über diese Änderungen benötigen, können Sie sich jederzeit gerne an uns wenden. TPA verfügt über ein Team von Rechtsanwälten und Buchhaltern, die auf Arbeitsrecht und Sozialabgaben spezialisiert sind und Ihnen weitere Informationen zur Umsetzung dieser neuen Vorschriften geben können, die durch das neue Gesetz über den Sozialen Dialog (Gesetz 367/2022) eingeführt werden.

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