Klarstellungen betreffend die Anwendung des gesenkten Umsatzsteuersatzes auf den Verkauf von Wohnimmobilien

14. Dezember 2022 | Reading Time: 1 Min

Mit den angenommenen Änderungen wird im Rahmen der Anwendung des geringeren Umsatzsteuersatzes von 5 % die Definition von Wohnimmobilien eingeführt, die zum Zeitpunkt des Verkaufs zu Wohnzwecken genutzt werden können.

Nach der neuen Definition in der Abgabenordnung müssen Wohnimmobilien folgende Kriterien erfüllen, damit der geringere Steuersatz angewendet werden kann:

  • die Eigentümer müssen freien und individuellen Zugang zum Wohnraum haben, ohne den Besitz und die ausschließliche Nutzung des Raums durch eine andere Person oder Familie zu stören
  • sie müssen Zugang zu Strom und Trinkwasser sowie zu einer kontrollierten Abwasser- und Abfallentsorgung haben
  • sie müssen aus mindestens einem Ruhebereich, einem Bereich für die Zubereitung von Speisen und einer Sanitäreinheit bestehen, unabhängig von den vorhandenen Einrichtungen und dem Stand der Fertigstellung zum Übergabezeitpunkt.

Quelle: Gesetz Nr. 301 über die Genehmigung von Regierungsnotverordnung Nr. 31/2019 über die Gewährung von Steuererleichterungen sowie über die Änderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 227/2015 betreffend die Abgabenordnung, die Ergänzung von Regierungsnotverordnung Nr. 11/2018 über die Verabschiedung verschiedener Budgetmaßnahmen und die Änderung von Rahmengesetz Nr. 153/2017 über die Vergütung von Personal aus öffentlichen Mitteln, veröffentlicht am 17. November 2022.

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