Maßnahmen zur Gewährung von arbeitsfreien Tagen an Eltern für die Zeit der vorübergehenden Schließung von Bildungseinrichtungen

| Reading Time: 3 Min

Das Gesetz Nr. 19/2020 über die Gewährung von arbeitsfreien Tagen an Eltern, damit diese ihre Kinder für die Dauer der vorübergehenden Schließung von Bildungseinrichtungen betreuen können, trat am 17. März 2020 in Kraft. Auch Kindergärten, Kinderkrippen und Vorschulen sind in diese Regelungen eingeschlossen. Zu den Umständen, unter denen Eltern arbeitsfreie Tage in Anspruch nehmen können, gehören generell Unwetter und andere von den zuständigen Behörden gemeldete Extremsituationen, aber auch Schließungen wegen der aktuellen Pandemie. Diese freien Tage werden nur einem Elternteil oder Alleinerziehenden gewährt, wenn entsprechende Begründungen nachgewiesen werden können. Die Anzahl der den Eltern gewährten freien Tage wird durch Regierungsbeschluss für jede der oben genannten Situationen individuell festgelegt. Während des aktuellen Ausnahmezustands sind die freien Tage, die für einen der Elternteile gezahlt werden, die Arbeitstage bis zur Beendigung des verordneten Ausnahmezustands, mit Ausnahme der Arbeitstage während der Schulferien.

Die Eltern können diese freien Tage für den gesamten Zeitraum, für den die Behörden Bildungseinrichtungen schließen, in Anspruch nehmen, sofern die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  • sie haben Kinder bis 12 Jahre oder Kinder mit Behinderungen bis 18 Jahre, die in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind
  • und ihre berufliche Tätigkeit ermöglicht weder Heimarbeit noch Telearbeit

Die Definition des Elternteils umfasst auch Alleinerziehende in einer Familie mit nur einem Elternteil, eine Person, die zur Ausübung der elterlichen Rechte und Pflichten gegenüber dem Kind bestimmt ist, sowie den Elternteil oder den gesetzlichen Vertreter einer erwachsenen Person mit Behinderungen, die in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben ist. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten nicht, wenn sich der wie oben definierte Elternteil in einer oder mehreren der folgenden Situationen befindet:- Kinderbetreuungsurlaub;- Urlaub oder unbezahlter Urlaub;- er ist ein persönlicher Assistent eines der betreuten Kinder;- sein Arbeitsvertrag wurde wegen vorübergehender Unterbrechung der Tätigkeit des Arbeitgebers ausgesetzt;- Der andere Elternteil befindet sich in einer der oben genannten Situationen.- Der andere Elternteil erhält kein steuerpflichtiges Einkommen. Die gleichen Bestimmungen gelten unter bestimmten Bedingungen auch für die Eltern oder gesetzlichen Vertreter von Kindern mit schweren Behinderungen, die nicht in einer Bildungseinrichtung eingeschrieben sind, sowie für die Eltern oder gesetzlichen Vertreter, die eine erwachsene Person mit schweren Behinderungen betreuen.

Diese arbeitsfreien Tage werden auf der Grundlage der Einreichung eines Antrags durch einen der Elternteile bei seinem Arbeitgeber gewährt, zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde(n) seines Kindes (seiner Kinder) sowie einer unterzeichneten eidesstattlichen Erklärung vom anderen Elternteil (mit Ausnahme von Alleinerziehenden), die bestätigt, dass er bei seinem Arbeitgeber keine arbeitsfreien Tage auf der Grundlage dieses Gesetzes beantragt hat und dass er nicht zu einem der Fälle gehört, die nach diesem Gesetz von der Gewährung von arbeitsfreien Tagen ausgeschlossen sind. Ein Arbeitgeber ist verpflichtet, den Antrag eines Arbeitnehmers anzunehmen und umzusetzen, sofern alle nach diesem Gesetz festgelegten Bedingungen erfüllt sind. In bestimmten Sektoren, die unterbrechungsfreie Dienstleistungen von öffentlichem Interesse erbringen, ist die Gewährung einer Freistellung jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Die Gewährung von arbeitsfreien Tagen zur Beaufsichtigung von Kindern stellt keine Aussetzung einzelner Arbeitsverträge dar und wird nicht im REVISAL-System (elektronisches Registrierungssystem für Arbeitsverträge) erfasst. Die Höhe der für jeden freien Tag gewährten Einkommen entspricht 75% des für einen Arbeitstag gezahlten Gehalts, jedoch nicht mehr als 75% des durchschnittlichen Bruttogehalts in Rumänien (5.429 RON für 2020). Die Entschädigung unterliegt der Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge Das Einkommen ist vom Arbeitgeber zu zahlen, und anschließend wird der vom Elternteil erhaltene Nettobetrag aus dem Garantiefonds des Staatshaushalts erstattet. Jede Verwendung von Beträgen, die aus dem Staatshaushalt erstattet werden, für andere Zwecke als die Zahlung von Personalkosten ist strafbar.

Für die Erstattung der obengenannte Einkommen reicht der Arbeitgeber bei den örtlichen Arbeitsämtern innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Zahlung der Beiträge und Steuern im Zusammenhang mit der Beihilfe einen Antrag und die vorgeschriebenen Unterlagen ein. Die Unterlagen für die Erstattung  der Beträge können per E-Mail oder auf andere Weise eingereicht werden, und die Beträge werden den Arbeitgebern innerhalb von 60 Kalendertagen ab dem Tag der Einreichung der Unterlagen erstattet. 

Quelle: Notverordnung 41/2020 Änderung und Ergänzung des Gesetzes 19/2020 betreffend die Gewährung von arbeitsfreien Tagen an Eltern zur Beaufsichtigung ihrer Kinder im Falle einer vorübergehenden Schließung von Bildungseinrichtungen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 282 am 3. April 2020. 

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2020

Ihre Ansprechpersonen