Maßnahmen zur Umstrukturierung von Budgetverbindlichkeiten

14. Juli 2020 | Reading Time: 1 Min

Einige Fristen im Zusammenhang mit der Umstrukturierung von Budgetverbindlichkeiten wurden erstreckt. Infolgedessen können Steuerpflichtige von einer Umstrukturierung der folgenden vorrangigen Steuerverbindlichkeiten profitieren:

  • Ausstehende Verbindlichkeiten per 31. Juli 2020
  • Verbindlichkeiten, die nach dem 1. August 2020 von Steuerpflichtigen erklärt oder von den Steuerbehörden vorgeschrieben wurden und sich auf vor dem 31. Juli 2020 endende Steuerperioden beziehen
  • Verbindlichkeiten mit Zahlungsfristen zwischen dem 21. März und dem 31. Juli

Möglich sind auch Umstrukturierungen im Hinblick auf (i) wesentliche Budgetverbindlichkeiten und Verzugszinsen sowie Geldstrafen, die nicht von den Steuerbehörden, sondern von anderen Behörden vorgeschrieben wurden; sowie (ii) Geldstrafen jeder Art, die nach dem 1. August 2020 an die Steuerbehörden zum Inkasso weitergeleitet wurden.

Die neue Frist  für die Einreichung von Umstrukturierungsanträgen ist der 31. Dezember 2020.

 

Quelle: Gesetz Nr. 114/2020 betreffend die Genehmigung von Regierungsnotverordnung Nr. 90/2020 über die Abänderung von RNO Nr. 6/2019 über die Einrichtung diverser steuerlicher Möglichkeiten, sowie über die Abänderung sonstiger normativer Akte, veröffentlicht im Amtsblatt am 8. Juli 2020.

 

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