Nationales System zur Überwachung des Straßentransports von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko: RO e-Transport

2. Mai 2022 | Reading Time: 3 Min

Das nationale System zur Überwachung des Straßentransports von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko, RO e-Transport, wurde mittels Regierungsnotverordnung Nr. 41/2022 eingerichtet, die am 11. April 2022 im rumänischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Ziel des Systems ist die verbesserte Einhebung von Steuern, die dem Staatshaushalt zustehen, sowie die Verhinderung und Bekämpfung von illegalem Handel. Das System wird mit den bestehenden IT-Systemen des Finanzministeriums, der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde und der rumänischen Zollbehörde verknüpft, auch mit jenen, die zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden.

Das System überwacht folgende Arten von Transporten von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko auf rumänischem Hoheitsgebiet:

  • den Transport von Gütern im Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbs sowie den Transport von Gütern im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • den Transport von Gütern im Zusammenhang mit Einfuhr- und Ausfuhrvorgängen
  • den Transport von Gütern zwischen zwei Orten innerhalb von Rumänien
  • den Transport von Gütern, die Gegenstand von innergemeinschaftlichen Transaktionen sind und sich in Rumänien im Transit befinden.

Die folgenden Rechtspersonen sind gesetzlich verpflichtet, den Transport von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko über das RO e-Transport System zu melden:

  • der in der Einfuhrzollanmeldung angegebene Empfänger
  • der in der Ausfuhrzollanmeldung angegebene Ausführer
  • der Begünstigte in Rumänien im Fall des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko
  • der Lieferant in Rumänien bei inländischen Transaktionen oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko, je nach Fall
  • der Lagerhalter, wenn es sich um Produkte mit hohem steuerlichem Risiko handelt, die Gegenstand von innergemeinschaftlichen Transaktionen im Transit sind, und zwar sowohl für Güter, die zur Lagerung oder zur Bildung eines neuen Transports aus einer oder mehreren Warensendungen auf rumänischem Hoheitsgebiet entladen werden, als auch für Güter, die nach der Lagerung oder nach der Bildung eines neuen Transports auf nationalem Hoheitsgebiet aus einer oder mehreren Warensendungen verladen werden.

Die Meldung über das RO e-Transport System ist derzeit optional, wird jedoch ab 1. Juli 2022 verpflichtend.

Die Nutzer des Systems sind weiters verpflichtet, dem Transportunternehmen den UIT-Code (einen vom System generierten eindeutigen Code) für die zu transportierenden Güter je nach Fall spätestens zum Zeitpunkt der Einreise des Fahrzeugs nach Rumänien am Grenzübergang oder am Einfuhrort oder bei der tatsächlichen Inbetriebnahme des Fahrzeugs mitzuteilen. Der UIT-Code muss auf dem Transportdokument leserlich ohne Löschungen oder Zusätze eingetragen sein.

Um einen UIT-Code zu generieren, haben die Nutzer im RO e-Transport System die Daten betreffend den Transport von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko spätestens 3 Kalendertage vor dem als Beginn des Transports angegebenen Datum, aber auf jeden Fall am Grenzübergang bei der Einreise nach Rumänien oder am Einfuhrort oder bei der tatsächlichen Inbetriebnahme des Fahrzeugs anzugeben. Die Gültigkeitsdauer des UIT-Codes beträgt 5 Kalendertage ab dem als Beginn des Transports angegebenen Datum. Die Verwendung eines abgelaufenen UIT-Codes durch das Transportunternehmen ist untersagt.

Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten auch für Warentransporte sowohl von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko als auch von anderen Warenkategorien.

Die Liste von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko, die der Meldepflicht unterliegen, ist in einer Verordnung des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde festgelegt. Derzeit existiert nur ein Verordnungsentwurf, der Waren wie bestimmte Gemüsesorten, Obst und Getränke, bestimmte Baumaterialien, Bekleidungsartikel usw. umfasst.

Innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung der Regierungsnotverordnung Nr. 41/2022 müssen die Behörden auch das Verfahren zur Umsetzung der Verordnung sowie die Kategorien von Straßenfahrzeugen, die für den Transport von meldepflichtigen Gütern mit hohem steuerlichem Risiko eingesetzt werden, veröffentlichen.

Die Nichteinhaltung der Bestimmungen von Regierungsnotverordnung Nr. 41/2022 kann mit Geldstrafen zwischen RON 20.000 und RON 100.000 für juristische Personen bzw. zwischen RON 10.000 und RON 50.000 für natürliche Personen geahndet werden; unter Umständen wird auch der Wert der nicht deklarierten Güter eingezogen.

Es ist festzuhalten, dass das oben angeführte Gesetz jene Verpflichtungen, die Rechtspersonen durch das System zur elektronischen Rechnungslegung RO e-Factura auferlegt werden, nicht eliminiert, da es sich bei diesen um genau festgelegte Verpflichtungen mit einem eigenen Regelwerk handelt. Eine Verknüpfung der beiden Systeme ist jedoch vorgesehen. 

Quelle: Regierungsnotverordnung Nr. 41/2022 über die Einrichtung des nationalen Systems zur Überwachung des Straßentransports von Gütern mit hohem steuerlichem Risiko, RO e-Transport, und zur Aufhebung von Artikel 28 der Regierungsnotverordnung Nr. 130/2021 über verschiedene steuer- und finanzrechtliche Maßnahmen, die Verlängerung bestimmter Fristen sowie die Änderung und Ergänzung verschiedener Gesetze.

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