Die neue Frist für die Vorlage jährlicher Körperschaftsteuererklärungen und die Entrichtung der damit zusammenhängenden Steuerbeträge ist der 25. Juni des Folgejahres (oder je nach Gegebenheit der 25. Tag des sechsten auf das Ende eines abweichenden Steuerjahres folgenden Monats).
Die neue Frist für die Vorlage von Mikrounternehmensteuererklärungen für das vierte Quartal und die Entrichtung der damit zusammenhängenden Steuerbeträge ist der 25. Juni des folgenden Jahres.
Für HoReCa-Steuerzahler ist die neue Frist für die Vorlage von Steuererklärungen für das zweite Halbjahr und die Entrichtung der damit zusammenhängenden Steuerbeträge der 25. Juni des Folgejahres.
Diese Bestimmungen gelten für den Zeitraum 2021-2025.