Neue Verfahren für Steuergruppen für Zwecke der Körperschaftsteuer, SAF-T-Meldungen und vereinfachte Steuererklärungen.

7. September 2021 | Reading Time: 3 Min

Die Behörden haben vor kurzem eine Reihe rechtlicher Änderungen und Klarstellungen eingeführt, wie nachstehend beschrieben: 

Ertragsteuer 

Das Verfahren und die entsprechenden Formulare für die Umsetzung und Verwaltung von Steuergruppen für Zwecke der Körperschaftsteuer wurden genehmigt.

Quelle: Verordnung Nr. 1.191/2021 des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde, mit der das Verfahren zur Umsetzung und Verwaltung von Steuergruppen für Zwecke der Körperschaftsteuer sowie Muster und Inhalte verschiedener Formulare in dem am 6. August 2021 veröffentlichten Format genehmigt werden.

Einkommensteuer 

Das Verfahren zur Festsetzung der jährlichen Steuerverbindlichkeiten von Amts wegen für natürliche Personen, die Einkommen in Form von Zuschüssen gemäß den Regierungsnotverordnungen Nr. 30/2020 und Nr. 132/2020 im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie bezogen haben, wurde genehmigt. 

Zu den Personen, die in diese Kategorie fallen, zählen Angehörige freier Berufe oder Personen, die individuelle Dienstverträge abgeschlossen haben und deren Tätigkeit durch den Ausnahmezustand unterbrochen wurde. Das Verfahren gilt auch für Rechtsanwälte, die Zuschüsse infolge der Abnahme ihrer Tätigkeit durch die COVID-19-Pandemie erhalten haben.

Für die oben angeführten Zuschüsse ist die Einreichung einer Steuererklärung von Rechts wegen verpflichtend.

Quelle: Verordnung Nr. 1.251/2021 des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde über die Änderung und Ergänzung der Verordnung des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde Nr. 2.862/2019 zur Genehmigung des Verfahrens für die Festsetzung der jährlichen Einkommensteuer von Amts wegen für natürliche Personen sowie der Muster und Inhalte verschiedener Formulare in dem am 20. August 2021 veröffentlichten Format.

Umsatzsteuer

Die Option, eine vereinfachte Umsatzsteuererklärung einzureichen, wurde für Steuerpflichtige eingeführt, die ihre Tätigkeit nur im Inland betreiben.

Steuerpflichtige können sich dafür entscheiden, die vereinfachte Umsatzsteuererklärung auszufüllen, indem sie das entsprechende Kästchen auf dem Formular ankreuzen.

Die vereinfachte Umsatzsteuererklärung kann erstmals mit den Erklärungen der Steuerverbindlichkeiten betreffend den Monat Juli 2021 eingereicht werden.

Quelle: Verordnung Nr. 1.253/2021 des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde, mit der Muster und Inhalte von Formular 300 („Umsatzsteuererklärung“) in dem am 17. August 2021 veröffentlichten Format genehmigt werden.

Sonstige steuerliche Anreize

Es wurde ein Leitfaden für Steuerpflichtige zur Erstellung und Einreichung der informativen Erklärung D406 betreffend die Standard-Auditdatei Steuer (SAF-T) veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um einen Entwurf, der vor seiner rechtlichen Umsetzung möglicherweise noch geändert wird.

In diesem Dokument werden mehrere Punkte klargestellt, darunter Meldefristen, Mitwirkungspflichten und potenzielle Geldstrafen für nicht erfolgte/unrichtige Meldungen sowie verschiedene technische Spezifikationen, die für verpflichtende Punkte gelten.

Die informative Erklärung D406 ist entweder monatlich oder vierteljährlich nach der Steuerperiode, für welche die Umsatzsteuer fällig ist, auf elektronischem Wege einzureichen. Nicht für Umsatzsteuer eingetragene Steuerpflichtige reichen die SAF-T-Datei vierteljährlich ein. Die Einreichung von XML-Dateien erfolgt auf dieselbe Weise wie die Einreichung von Steuererklärungen.

Von den Behörden wird eine dreimonatige Nachfrist für die erste Meldepflicht eingeführt, die an dem Tag, an dem die Einreichungspflicht für den betreffenden Steuerpflichtigen in Kraft tritt, zu laufen beginnt.

SAF-T-Meldungen werden für große Steuerpflichtige ab 1. Jänner 2022 verpflichtend, während andere Kategorien von Steuerpflichtigen erst zu einem späteren Zeitpunkt (d.h. 2022 bzw. 2023) in das Meldesystem eingegliedert werden.

Quelle: Entwurf seitens der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde, veröffentlicht am 9. August 2021

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