Notfallsbescheinigungen des Wirtschaftsministeriums

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Während des Ausnahmezustands können KMUs, die über eine vom rumänischen Wirtschaftsministerium ausgestellte Notfallsbescheinigung verfügen, beispielsweise Mieten und Zahlungen für Versorgungsunternehmen aufschieben (siehe nächster Punkt).

Mit der Notfallsbescheinigung können Unternehmen von einigen von der rumänischen Regierung vorgesehenen wirtschaftlichen, steuerlichen und sozialen Maßnahmen profitieren.

Es werden zwei Arten von Zertifikaten an Unternehmen ausgestellt:

  • TYP 1 (blau) – bei einer vollständigen oder teilweisen Unterbrechung der Tätigkeit aufgrund der Vorschriften, welche die rumänischen Behörden während des Ausnahmezustands erlassen haben;
  • TYP 2 (gelb) – bei einem Rückgang des Zahlungseinganges von mindestens 25% im März oder April 2020 gegenüber den durchschnittlichen Einnahmen von Januar bis Februar 2020.

Notfallszertifikate erhalten Sie ausschließlich online kostenlos über die Plattform http://prevenire.gov.ro.

Quelle: Verordnung 791/2020 betreffend die Erteilung von Notfallszertifikaten an Unternemhen, deren Tätigkeit von der SARS-CoV-2-Pandemie betroffen ist, Amtsblatt Nr. 248 vom 25. März 2020. 

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2020

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