Positives Eigenkapital – Steueranreize

17. September 2020 | Reading Time: 2 Min

Steuerzahler, die der Körperschaftsteuer, der Steuer für Mikrounternehmen oder der Steuer auf bestimmte Tätigkeiten (HoReCa) unterliegen, kommen in den Genuss gewisser Steuererleichterungen, und zwar: 

  • 2% – sofern das Eigenkapital positiv ist und einem Wert von mindestens 50% des Gesellschaftskapitals entspricht
  • bis zu 10% – sofern der Wert des Eigenkapitals im Vergleich zum Vorjahr angestiegen ist (die Gesetzgebung sieht bestimmte Wertbereiche vor). Die Bedingungen des vorhergehenden Aufzählungspunktes gelten auch hier. 
  • 3% (ab 2022), sofern der Wert des Eigenkapitals im Vergleich zu dem für 2020 ausgewiesenen Wert über die im Gesetz vorgesehenen Grenzen hinaus angestiegen ist (ansteigend von 5% im Jahr 2022 bis 20% 2025). Die Bedingungen des ersten Aufzählungspunktes gelten auch hier. 

Die oben beschriebenen Anreize können kumuliert werden und gelten nicht für Steuerzahler, deren Bilanzierungsregeln von der rumänischen Nationalbank/der Finanzaufsichtsbehörde vorgegeben werden.

Die Gesetzgebung sieht besondere Regeln für die Eigenkapitalberechnung vor.

Die Steueranreize kommen wie folgt zur Anwendung: 

  • Körperschaftsteuer: die Ermäßigung gilt für den jährlichen Steuerbetrag (berechnet nach Abzug allfälliger Beträge für Steuergutschriften, Befreiungen usw.)
  • Mikrounternehmensteuer: die Ermäßigung berechnet sich mit Bezug auf den jährlichen Steuerbetrag und wird von der für das vierte Quartal fälligen Steuer in Abzug gebracht (und gegebenenfalls von der für Vorquartale fälligen Steuer, durch Vorlage einer Berichtigungserklärung)
  • HoReCa: die Ermäßigung berechnet sich mit Bezug auf den jährlichen Steuerbetrag und wird von der für das zweite Halbjahr fälligen Steuer in Abzug gebracht (und gegebenenfalls von der für das erste Halbjahr fälligen Steuer, durch Vorlage einer Berichtigungserklärung)

Diese Bestimmungen gelten für den Zeitraum 2021-2025.

 

Tax Flash 10 September 2020
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