Risikoanalyse für Umsatzsteuerregistrierung

25. Mai 2020 | Reading Time: 1 Min

Ab dem 15. Mai 2020 beginnen die Steuerbehörden mit der Durchführung von Risikoanalysen von Unternehmen erst nach deren Registrierung für Umsatzsteuerzwecke (zuvor wurde die Risikoanalyse vor der Registrierung eines Unternehmens für Umsatzsteuerzwecke durchgeführt).

Quelle: Notverordnung. 69/2020 über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes 227/2015 über die Abgabenordnung sowie über die Festlegung verschiedener steuerlicher Maßnahmen, wie im Amtsblatt, Teil I, Nr. 393, am 14. Mai 2020 veröffentlicht

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