NRDP 4.2 Unterstützung bei der Verarbeitung/Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte

In Frage kommende Bewerber: Unternehmen, die Investitionen in Sachanlagen bzw. immaterielle Vermögenswerte für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte tätigen. 

In Frage kommende Aktivitäten: 

  • Bau, Erweiterung bzw. Modernisierung und Ausstattung von Verarbeitungsanlagen, einschließlich Investitionen in die Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte (z.B. Etikettierung, Verpackung)
  • Aufbau, Erweiterung bzw. Modernisierung lokaler Netzwerke für Sammlungs-, Annahme-, Lagerungs-, Aufbereitungs-, Sortierungs- und Verpackungsanlagen
  • Investitionen in die Verbesserung interner Qualitätskontrollen und Einhaltung der neuen, von der europäischen Gesetzgebung festgelegten Normen für die Verarbeitung und den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte und Nahrungsmittel
  • Erzeugung von erneuerbarer Energie (Solar- und Windenergie, Erdwärme) und von Energie, die mit Hilfe von Wärmepumpen erzeugt wird, für den Eigenverbrauch sowie Investitionen in die Energieeffizienz (einschließlich Betriebe, die Teil eines größeren Investitionsprojekts sind)  

Gewährte nicht rückzahlbare Förderung: 

 

Maximal gewährte Förderung

Finanzierungsrate

 

Investitionen, die zu einer integrierten Nahrungsmittelkette führen

Investitionen, die NICHT zu einer integrierten Nahrungsmittelkette führen

KMUs

€ 2,5 Millionen 

€ 1 Million

50%

Großunternehmen

€ 2,5 Millionen 

€ 1,5 Millionen

40%

Genossenschaften

€ 2,5 Millionen 

€ 2,5 Millionen

50%