ROP 2.2. KMU-Investitionen

In Frage kommende Bewerber: KMUs aus städtischen Gebieten (einschließlich Mikrounternehmen), die nicht im landwirtschaftlichen Bereich tätig sind (Produktion oder Dienstleistungen, jedoch nur bestimmte NACE-Codes), sowie mittelständische Unternehmen in ländlichen Regionen, die nicht im landwirtschaftlichen Bereich tätig sind und seit mindestens drei 3 Kalenderjahren bestehen.  

In Frage kommende Aktivitäten: 

Durch regionale staatliche Förderung finanzierte Investitionen:

  • Bau, Modernisierung, Erweiterung von Produktions-/Dienstleistungsbereichen
  • Ausstattung mit Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten, einschließlich Online-Verkaufsinstrumente

Durch De-minimis-Beihilfen finanzierte Investitionen:

  • Umsetzung der Zertifizierungsprozesse für Produkte, Dienstleistungen oder verschiedene spezifische Prozesse; Umsetzung von Qualitäts-, Umweltschutz- oder Gesundheitsmanagementsystemen
  • Internationalisierung (Teilnahme an internationalen Fachmessen und Ausstellungen, Geschäftsreisen, usw.)

Das im Finanzierungsantrag beschriebene Projekt muss Investitionen enthalten, die über regionale staatliche Beihilfen finanziert werden. 

Gewährte nicht rückzahlbare finanzielle Unterstützung: 

Geringster in Frage kommender EFRE-Wert: € 200.000

Höchster in Frage kommender EFRE-Wert: € 1 Million  

Höhe der regionalen staatlichen Beihilfe:  

 

Finanzierungsrate

Mittelständische Unternehmen

Klein- und Mikrounternehmen

Westregion

45%

55%

Süd-Muntenien, SW-Oltenien, NW, NO, SO, Mitte

60%

70%

De-minimis-Beihilfen: 90% des Werts der in Frage kommenden Kosten, jedoch nicht mehr als € 200.000. 

Der Höchstwert der De-minimis-Beihilfe, die einem einzelnen Unternehmen für den Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren gewährt werden kann (2 Geschäftsjahre vor dem Datum der Einreichung des Finanzierungsantrags plus das Jahr, in dem der Finanzierungsantrag eingereicht wurde) beträgt € 200.000.