Nationales Förderprogramm für Unternehmensinvestitionen in Rumänien (HG 959/2022)

Ziel des Programms: Unterstützung von Unternehmen durch Staatshilfe für Investitionen von Produktionsbetrieben.

Fördervoraussetzungen:

  • Für Erstinvestitionen (keine Ersatzinvestitionen): Eröffnung eines neuen Werks oder Erweiterung der Kapazität eines bestehenden Werks, oder Diversifizierung des Produktportfolios eines bestehenden Werks durch Einführung neuer Produkte oder durch eine grundlegende Änderung des Produktionsprozesses eines bestehenden Werks.
    • Sollen die Investitionskosten gefördert werden, sind Baukosten und Aufwendungen für neue Anlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter förderfähig.
    • Wenn Löhne und Gehälter gefördert werden sollen, sind nur die Arbeitsplätze förderfähig, die nach dem Datum der Antragstellung – spätestens 3 Jahre nach dem Datum des Abschlusses der Investition – geschaffen wurden. Die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze muss für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren (große Unternehmen) bzw. von 3 Jahren (KMUs) erhalten bleiben.
  • Das Eigenkapital der Gesellschaft für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr war positiv.
  • Das Unternehmen war in mindestens einem der letzten drei Jahre profitabel.
  • Das Unternehmen hat ein gezeichnetes Stammkapital von mindestens 100.000 Lei.
  • Die Umsetzung der Investition kann nach Einreichung des Förderantrags beginnen, muss jedoch spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des Fördervertrags beginnen.
  • Der Antragsteller wird nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten eingestuft.
  • Der Antragsteller ist nicht zahlungsunfähig, bankrott, befindet sich nicht in einem rechtlichen Umstrukturierungs-, Vollstreckungs- oder Auflösungsverfahren oder einer ähnlichen Situation.
  • Der Antragsteller ist nicht Gegenstand einer Entscheidung zur Rückforderung gewährter staatlicher Förderungen oder, falls eine solche Entscheidung existiert, wurde sie bereits vollstreckt.
  • Der Antragsteller hat in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung nirgendwo im Europäischen Wirtschaftsraum eine identische oder ähnliche wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt und plant auch nicht, eine solche Tätigkeit in den zwei Jahren nach Abschluss der Investition einzustellen.
  • Die angebotene Staatshilfe hat eine Anreizwirkung auf die Investition.

Förderfähige Ausgaben:

  • Investitionskosten

oder

  • Gehaltskosten, die für einen Zeitraum von 2 aufeinanderfolgenden Jahren für neu geschaffene Arbeitsplätze erfasst werden

oder

  • Kombination aus beidem 

Förderbare Unternehmen:

  • KMUs und Großunternehmen; 

Förderfähigkeit des Projekts:

  • Mindestens 10 % des Projektwerts müssen für grüne Investitionen aufgewendet werden;
  • Das Investitionsprojekt muss mindestens 3 Millionen EUR betragen. 

Intensität und Höhe der Staatshilfe

Kreis Höchstbetrag der Staatshife Maximaler Prozentsatz vom Investitionswert
Bukarest Nicht mehr förderbar
Ilfov Abhängig von Standort Abhängig von Standort

0%, 35% or 45%

Arad, Timiș 22,5 Mio. EUR 30%
Bihor, Brașov, Caraș-Severin, Cluj, Covasna, Harghita, Hunedoara, Mureș, Sibiu 30 Mio. EUR 40%
Alba, Argeș, Bistrița-Năsăud, Constanța, Dâmbovița, Giurgiu, Iași, Maramureș, Sălaj, Satu Mare 37,5 Mio. EUR 50%
Bacău, Botoșani, Brăila, Buzău, Brăila, Călărași, Dolj, Galați, Gorj, Ialomița, Mehedinți, Neamț, Olt, Prahova, Suceava, Teleorman, Tulcea, Vâlcea, Vaslui, Vrancea 45 Mio. EUR 60%