NRDP 4.1 Investitionen in landwirtschaftliche Unternehmungen

In Frage kommende Bewerber: Landwirte und Gruppen von Landwirten, die registriert sind als:

  • Selbstständige, Einzelkaufleute, Familienbetriebe
  • Privatgesellschaften
  • Landwirtschaftliche Unternehmen, landwirtschaftliche Genossenschaften oder Produzentengruppen

In Frage kommende Aktivitäten: 

  • Aufbau, Erweiterung bzw. Modernisierung von Tierzuchtbetrieben, einschließlich effizienter Technologien zur Verringerung der Umweltbelastung und Einhaltung von EU-Normen, die in naher Zukunft verpflichtend sein werden, sowie zur Einhaltung der Normen für angemessene Stallmistlagerung/-wirtschaft
  • Aufbau, Erweiterung bzw. Modernisierung von Pflanzenproduktionsbetrieben, einschließlich Anlagen für die Lagerung, Aufbereitung, Sortierung und Verpackung von Pflanzenprodukten zur Steigerung der Wertschöpfung der Produkte
  • Anlegen/Austausch von Kulturen von Tafeltrauben und anderen mehrjährigen Nutzpflanzen
  • Investitionen zum Zweck der Einhaltung von Gemeinschaftsnormen
  • Bau bzw. Modernisierung von Zufahrtsstraßen innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebes, einschließlich Betriebsmittel und Anschlüsse
  • Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte im landwirtschaftlichen Betrieb selbst sowie Investitionen zum Zweck des Verkaufs der landwirtschaftlichen Produkte
  • Bau bzw. Modernisierung von  Bewässerungsanlagen
  • Erzeugung und Einsatz von erneuerbarer Energie innerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs für den Eigenverbrauch. 

Klassifizierung landwirtschaftlicher Betriebe: 

 

Wirtschaftliche Größe entsprechend den Standardproduktionswerten

  Kleiner landwirtschaftlicher Betrieb

€ 8.000 bis 11.999

  Landwirtschaftlicher Familienbetrieb*

€ 8.000 bis 250.000

  Mittlerer landwirtschaftlicher Betrieb

€ 12.000 bis 249.999

  Großer landwirtschaftlicher Betrieb

€ 250.000 bis 499.999

  Sehr großer landwirtschaftlicher Betrieb

€ 500.000 und darüber

 Gewährte nicht rückzahlbare Förderung: 

 

Kleine landwirtschaftliche Betriebe

Mittlere und große landwirtschaftliche Betriebe

Sehr große landwirtschaftliche Betriebe

 Einfache Anschaffungen

€ 100.000

50%

€ 500.000

50%

€ 500.000

30%

 Bau – Installation – Pflanzensektor

€ 200.000

50%

€ 1 Million

50%

€ 1 Million

30%

 Bau – Installation – Gemüse in geschützten Bereichen

€ 1,5 Millionen

50%

€ 1,5 Millionen

50%

€ 1,5 Millionen

30%

 Bau – Installation – Tierzuchtsektor

€ 300.000

50%

€ 1,5 Millionen

50%

€ 1,5 Millionen

30%

 Kurze Lieferkette

€ 400.000

50%

€ 2 Millionen

50%

€ 2 Millionen

30%

 Genossenschaften und Produzentengruppen

€ 2 Millionen

50%

€ 2 Millionen

50%

€ 2 Millionen

50%

Die allgemeine Finanzierungsrate kann unter gewissen Umständen für kleine und mittelgroße landwirtschaftliche Betriebe und Produzentengruppen auf maximal 90%, für große Betriebe auf 70% und für sehr große Betriebe auf 50% erhöht werden.