Durch die Dringlichkeitsverordnung 132/2020 hat die rumänische Regierung verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Kontext von SARS-CoV-2-geschaffen.
- Kurzarbeit
- Unterstützung für die Einkommen von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen
- Zuwendungen für andere Kategorien von Begünstigten
- Finanzielle Unterstützung für Telearbeit