Rumänien führt Kurzarbeit ein und schafft weitere Unterstützungsmaßnahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Coronavirus, sowie zur Stimulierung des Arbeitsmarktes

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Durch die Dringlichkeitsverordnung 132/2020 hat die rumänische Regierung verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Kontext von SARS-CoV-2-geschaffen.

  1. Kurzarbeit
  2. Unterstützung für die Einkommen von Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen
  3. Zuwendungen für andere Kategorien von Begünstigten
  4. Finanzielle Unterstützung für Telearbeit
Covid - 19_Employment Flash No. 17_12.08.2020
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