Steuererleichterung für Digitalnomaden.

11. April 2023 | Reading Time: 2 Min

Am 2. April 2023 traten neue Gesetzesänderungen in Kraft, welche die für Einkünfte aus Gehältern oder gehaltsähnlichen Bezügen gebietsfremder Personen mit Digitalnomadenstatus in Rumänien geltende Steuerregelung betreffen.

Konkret sind diese sogenannten Digitalnomaden von der Entrichtung der Einkommensteuer, der Sozialversicherungsbeiträge (CAS) und der Krankenversicherungsbeiträge (CASS) in Rumänien befreit, und zwar unter folgenden Bedingungen:

  • sie sind in Besitz eines Digitalnomadenvisums;
  • sie halten sich für einen Zeitraum oder für Zeiträume von höchstens 183 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 12 aufeinanderfolgenden Monaten, der im betreffenden Kalenderjahr endet, in Rumänien auf; und
  • sie beziehen Einkünfte, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie, aus der Tätigkeit, die sie im Rahmen eines Dienstvertrags mit einer außerhalb Rumäniens eingetragenen Firma wahrnehmen, oder aus der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Unternehmen, die in ihrem Eigentum stehen und welche außerhalb Rumäniens eingetragen sind.

Anzumerken ist, dass ein Digitalnomade definiert wird als „ein im Rahmen eines Dienstvertrags bei einer außerhalb Rumäniens eingetragenen Firma angestellter ausländischer Staatsbürger, der Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie erbringt oder der Eigentümer einer außerhalb Rumäniens eingetragenen Firma ist, für die er/sie Dienstleistungen durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie erbringt, und der in der Lage ist, die Tätigkeit eines Mitarbeiters oder die Tätigkeit im Rahmen der Firma durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie remote wahrzunehmen“ (Art. 2, n.4) von Regierungsnotverordnung Nr. 194/2002).

Quelle: Gesetz Nr. 69/2023 zur Abänderung und Ergänzung von Gesetz Nr. 227/2015 über die Abgabenordnung

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