Steuerliche Änderungen

2. Februar 2022 | Reading Time: 2 Min

Änderungen der einmaligen Erklärung 

Die Steuerbehörden haben die neue Mustervorlage für Formular 212 – „Einmalige Erklärung für von natürlichen Personen zu entrichtende Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge“ – veröffentlicht.

Das neue Formular enthält zusätzliche Abschnitte und ist für die Erklärung der fälligen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge ab 2021 zu verwenden.

Das Formular ist außerdem für die Erklärung der fälligen Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge für geschätzte Einkünfte ab 2022 zu verwenden. 

Quelle: Verordnung Nr. 2.127/2021 über die Genehmigung von Mustervorlage, Inhalt, Möglichkeiten der Einreichung und Verwaltung von Formular 212 – „Einmalige Erklärung für von natürlichen Personen zu entrichtende Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge“, in der am 5. Jänner 2022 veröffentlichten Form. 

Änderungen mit Wirkung für den Energiesektor

Gemäß Gesetz Nr. 259/2021 werden zusätzliche Einkünfte, die von Produzenten auf dem Energiesektor generiert werden und sich aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen monatlichen Stromverkaufspreis und dem Preis von RON 450/MWh ergeben, mit 80 % besteuert.

Die Steuer auf zusätzliche Einkünfte, die von Produzenten auf dem Energiesektor generiert werden, wird für den Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. März 2022 berechnet.

Diese Steuer ist von Stromproduzenten (mit Ausnahme der Produzenten von Strom aus fossilen Brennstoffen) spätestens bis zum 25. des Monats nach jenem, in dem die Steuer fällig ist, auszuweisen.

Für die Meldung dieser Steuer ist Formular 100 zu verwenden, das von den Steuerbehörden aktualisiert wurde und nun auch diese Verpflichtung umfasst.

Quelle: Verordnung Nr. 64 des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde betreffend die Anwendung der Bestimmungen von Art. II von Gesetz Nr. 259/2021 über die Genehmigung der Regierungsnotverordnung Nr. 118/2021 über die Einrichtung eines Ausgleichsplans für den Verbrauch von Strom und Erdgas in der Kälteperiode 2021-2022 sowie über die Ergänzung von Regierungsverordnung Nr. 27/1996 über die Gewährung von Erleichterungen für Personen, die in bestimmten Gemeinden im Apuseni-Gebirge und im Biosphärenreservat Donaudelta leben oder arbeiten, sowie die Änderung und Ergänzung von Verordnung Nr. 587/2016 des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde über die Genehmigung der Mustervorlage und des Inhalts der in der Erklärung betreffend Steuern und Gebühren verwendeten Formulare durch Selbstbesteuerung oder Quellensteuer, in der am 19. Jänner 2022 veröffentlichten Form. 

Sonstige Nachrichten betreffend Steuern 

Das rumänische Parlament hat das Gesetz zur Ratifizierung des Multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (MLI) verabschiedet.

Quelle: Gesetz Nr. 5 über die Ratifizierung des Multilateralen Übereinkommens zur Umsetzung von Maßnahmen in Steuerabkommen im Zusammenhang mit der Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, zur Unterzeichnung freigegeben und unterzeichnet von Rumänien in Paris am 7. Juni 2017, in der am 10. Jänner 2022 veröffentlichten Form.

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