Umschuldungsverfahren für Steuerverbindlichkeiten

14. Dezember 2020 | Reading Time: 1 Min

Das Verfahren für die Gewährung von Umschuldungsfazilitäten wurde ebenfalls veröffentlicht. Kurz gesagt können Steuerverbindlichkeiten mit Fälligkeiten/Zahlungsfristen nach dem Datum der Verhängung des Ausnahmezustands, die am Tag der Ausstellung der Steuerbescheinigung noch unbezahlt sind, nunmehr über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten in Raten gezahlt werden.

Quelle: Verordnung Nr. 3896/2020 über die Genehmigung des Verfahrens zur Gewährung von Umschuldungsfazilitäten durch die zentrale Steuerbehörde, sowie die Änderung von Anhang Nr. 2 zur Verordnung des Präsidenten der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde Nr. 90/2016 über die Genehmigung des Inhalts des Antrags auf Gewährung von Umschuldungsfazilitäten sowie der dazu vorgelegten Dokumente, ebenso wie des Verfahrens zur Umsetzung von Umschuldungsfazilitäten durch die zentrale Steuerbehörde

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