Update für Reisevorschriften nach Rumänien

18. Juni 2020 | Reading Time: 2 Min

Die schrittweise Wiedereröffnung der europäischen Grenzen begann am 15. Juni 2020. Zu diesem Zweck hat die Europäische Kommission die Online-Plattform Re-open EU ins Leben gerufen, um die sichere Wiederaufnahme von Reisen und Tourismus in ganz Europa inmitten der Covid-19-Pandemie zu gewährleisten.

Reisende können die Online-Plattform nutzen, um in Echtzeit auf Informationen über Grenzen und die Verfügbarkeit von Transport- und Tourismusdiensten in den Mitgliedstaaten zuzugreifen.

Die Wiedereröffnung der EU-Plattform enthält Informationen der verschiedenen Mitgliedstaaten zu Reisebeschränkungen, Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit sowie andere nützliche Informationen wie verfügbare touristische Angebote in den Ländern.

Die Plattform ist Teil des Tourismus- und Verkehrspakets der Kommission, das am 13. Mai 2020 mit dem Ziel ins Leben gerufen wurde, das Vertrauen der EU-Reisenden wiederherzustellen und die Wiederaufnahme des europäischen Tourismus sicher und unter Einhaltung der erforderlichen Gesundheitsvorkehrungen zu unterstützen.

Die Platform enthält auch Informationen zum Kauf von Gutscheinen, mit denen Reisende ihre bevorzugten Hotels und Restaurants unterstützen können, indem sie nach Wiedereröffnung dieser Einrichtungen Unterkunfts- oder Essensgutscheine für einen zukünftigen Aufenthalt kaufen. Der Kauf von Gutscheinen hilft Unternehmen bei der Überwindung von Liquiditätsproblemen. Dienstleistungen werden später erbracht. Der vom Kunden gezahlte Betrag geht direkt an den Dienstleister.

Personen, die beabsichtigen, als Touristen aus einem EU-Land oder aus Norwegen, der Schweiz, Island oder Liechtenstein nach Rumänien zu reisen, sowie diejenigen, die Rumänien nur durchqueren, müssen sich ab dem 15. Juni 2020 nicht 14 Tage lang isolieren, wenn sie keine Symptome einer Infektion mit dem Virus aufweisen und aus einem der folgenden Ländern einreisen: Österreich, Bulgarien, Tschechische Republik, Zypern, Kroatien, Schweiz, Deutschland, Griechenland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Norwegen, Slowakei, Slowenien und Ungarn.

Für Personen, die aus anderen Ländern einreisen, bleiben die 14-tägigen Quarantäne-/ Selbstisolierungsmaßnahmen in Kraft.

Flüge in folgende Länder bleiben vorerst ausgesetzt: Italien, Spanien, Deutschland, Frankreich, Österreich, Belgien, die Schweiz, Vereinigte Staaten, Großbritannien, Niederlande, Türkei und Iran.

COVID-19 Legal Flash No.14_17.06.2020
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