Urlaubsgutscheine und Essensbons

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Urlaubsgutscheine für 2020 werden nur elektronisch ausgestellt, und die Gültigkeitsdauer der zwischen März 2019 und Dezember 2019 ausgestellten Urlaubsgutscheine wurde bis zum 31. Mai 2021 verlängert.

Quelle: Notstandsverordnung Nr. 35/2020 in Bezug auf die Ausstellungsmethode und die Verlängerung der Gültigkeit von Urlaubskarten im Zusammenhang mit der epidemiologischen Situation, die durch die Verbreitung von COVID-19 bestimmt wird, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 260 am 30. März 2020. 

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2020 

Ab dem 1. April 2020 wird der Höchstwert der Essensbonsvon 15,18 RON auf 20 RON erhöht.

Quelle: Gesetz 24/2020 betreffend die Änderung von Art. 14 des Gesetzes 165/2018 über die Ausgabe von Gutscheinen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 229 am 20. März 2020. 

Letzte Aktualisierung: 4. Mai 2020

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