Verbraucherschutz und Insolvenz von Privatpersonen

9. August 2022 | Reading Time: 1 Min

Die Nationale Agentur für Verbraucherschutz hat zwei Verordnungen erlassen, die neue Verpflichtungen für juristische Personen einführen.

Ab dem 18. August müssen alle Gewerbetreibenden an gut sichtbarer Stelle ein Plakat anbringen, das die Verbraucher über die alternative Streitbeilegung (ADR) und die SOL-Plattform der Europäischen Kommission informiert, die auch im Online-Handel eine Rolle spielt.

Bei Gewerbetreibenden mit Geschäftsräumen sollte das Plakat während der Öffnungszeiten neben der Kassa in dem Bereich angebracht werden, in dem sie die Dienstleistung verkaufen oder gegebenenfalls erbringen, einschließlich touristischer Dienstleistungen, Pauschalreisen oder Flugtickets.

Ab dem 17. September sind Bankinstitute, Nicht-Bankinstitute (NFI) und Pfandleiher verpflichtet, ihre Kunden über Insolvenzverfahren gegen natürliche Personen zu informieren.

Mit der Anbringung dieser Hinweise an sichtbarer Stelle am Ort des Verkaufs oder der Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich touristischer Dienstleistungen, des Verkaufs von Pauschalreisen oder Flugtickets, soll der Zugang der Verbraucher zur alternativen Streitbeilegungsstelle innerhalb des ANPC und zu ADR-Verfahren zur gütlichen Beilegung ihrer Beschwerden sowie gegebenenfalls zum Insolvenzverfahren für Einzelpersonen erleichtert werden.

Die Kommissare der ANPC können nach einer Frist von 45 Tagen überprüfen, wie die Bestimmungen dieser beiden Anordnungen in der Praxis umgesetzt wurden.

Quelle: Verordnung Nr. 449/2022 über bestimmte Maßnahmen zur Information der Verbraucher über alternative Streitbeilegung und Verordnung Nr. 450/2022 über bestimmte Maßnahmen zur Information der Verbraucher über die Insolvenz natürlicher Personen, veröffentlicht im Amtsblatt, Teil I Nr. 725 vom 19. Juli 2022.

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