Verlängerung von Steuererleichterungen zur Umstrukturierung von Budgetverbindlichkeiten

4. Juli 2022 | Reading Time: 1 Min

Der Anwendungszeitraum für den Mechanismus zur Umstrukturierung von Budgetverbindlichkeiten, wie durch Regierungsverordnung Nr. 6/2019 geregelt, wurde verlängert. Konkret erlauben die neuen Bestimmungen nunmehr Steuerpflichtigen, die Umstrukturierung ausstehender Budgetverbindlichkeiten bis 31. Dezember 2021 zu beantragen. Bisher war der betreffende Zeitraum beschränkt bis 31. Dezember 2020.

Steuerpflichtige können den Behörden ihre Absicht, die Umstrukturierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, nun bis 31. Jänner 2023 bekanntgeben. Nach diesem Datum sind alle Umstrukturierungsanträge den Behörden bis 31. Juli 2023 vorzulegen.

Die neuen Bestimmungen treten am 17. Juni 2022 in Kraft.

Quelle: Notverordnung Nr. 85 zur Änderung und Ergänzung verschiedener normativer Gesetze im Bereich Steuer- und Zollwesen in der am 17. Juni 2021 veröffentlichten Form.

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