Verpflichtende Vorlage eines Bodenqualitätszertifikats beim Verkauf bestimmter Arten von Grundstücken

7. Juni 2021 | Reading Time: 2 Min

Das Gesetz sieht vor, dass alle Grundstückseigentümer (natürliche Personen, juristische Personen, Vereine oder staatliche Behörden/Institutionen), ungeachtet der Art des Grundstücks (landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich, städtisch, gemeindefrei), verpflichtet sind, für die Erhaltung, Verbesserung und den Schutz des Bodens zu sorgen.

Darüber hinaus ist die Einholung eines Bodenqualitätszertifikats nach dem Abschluss jeglicher Arbeiten, durch welche der Boden betroffen war, sowie immer dann, wenn der Eigentümer des Grundstücks wechselt oder wenn das Grundstück übertragen wird, verpflichtend, sofern das Grundstück durch folgende Aktivitäten betroffen war:

  • landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und zootechnische Aktivitäten (bestehend oder neu);
  • industrielle und wirtschaftliche Aktivitäten (bestehend oder neu), die sich erheblich auf den Boden auswirken;
  • militärische Aktivitäten, die sich erheblich auf den Boden auswirken.

Bodenqualitätszertifikate sind vom National Research and Development Institute for Soil Science, Agrochemistry and Environmental Protection (Nationales Forschungs- und Entwicklungsinstitut für Bodenkunde, Agrochemie und Umweltschutz) ausgehend von einem Bodenqualitätsgutachten des Büros für Pedologie und Agrochemie oder einer durch eine zertifizierte natürliche oder juristische Person durchgeführten Bodenqualitätsuntersuchung auszustellen.

Das genannte Gutachten enthält die Geschichte des Grundstücks, bodenkundliche Feststellungen begleitet durch Analysen und Bodenqualitätsindikatoren sowie Informationen über das Bestehen gesetzlich geschützter archäologischer Stätten und Kulturerbestätten.

Die Verfahren für die Beantragung und Ausstellung von Bodenqualitätszertifikaten, die Gültigkeitsdauer und Prüfungsmethode sowie die Höhe der entsprechenden Gebühren und Tarife sind durch eine gemeinsame Verordnung des Ministeriums für Land-, Forstwirtschaft und ländliche Entwicklung (MADR) und des Umweltministeriums innerhalb von 12 Monaten ab Inkrafttreten dieses Gesetzes, somit bis 1. Januar 2022, zu genehmigen.

Quelle: Gesetz Nr. 246/2020 über die Nutzung, Erhaltung und den Schutz von Grund und Boden, veröffentlicht im Amtsblatt von Rumänien Nr. 1.057 vom 10. November 2020.

Newsletter Recht 07.06.2021
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