Anreize zur rechtzeitigen Zahlung von Körperschaft- und Kleinstunternehmenssteuern

25. Mai 2020 | Reading Time: 1 Min

Zahler von Körperschaft- und Kleinstunternehmenssteuern profitieren von einer Reduzierung des fälligen Steuerbetrags um 10%, sofern die Zahlung ihrer Steuerverbindlichkeiten innerhalb der jeweiligen Fristen für das zweite Quartal (d.h. bis zum 25. Juli 2020) und das dritte Quartal (d.h. bis zum 25. Oktober 2020) erfolgt.

Quelle: Gesetz 54/2020 betreffend die Genehmigung der staatlichen Notverordnung 33/2020 in Bezug auf verschiedene steuerliche Maßnahmen und die Änderung verschiedener normativer Rechtsakte, wie im Amtsblatt, Teil I, Nr. 396, veröffentlicht am 15. Mai 2020, angeführt.

COVID-19 Tax & Legal Flash Nr.11_20.05.2020
Ihre Ansprechpersonen