Anreize zur Zahlung der Gebühr und der Miete für die Nutzung öffentlicher Bereiche für Reklametafeln

25. Mai 2020 | Reading Time: 1 Min

Im Zeitraum vom 14. Mai 2020 bis zum 31. August 2020 sind die Gebühren und Mieten für die Nutzung öffentlicher Bereiche für Reklametafeln, auf denen kommerzielle Werbung angezeigt wird, nur für die Dauer der tatsächlichen Nutzung zu zahlen.

Bis zum 14. August 2020 können die Gemeinderäte beschließen, Nutzern, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit ganz oder teilweise unterbrochen haben, Ausnahmen von der Zahlung dieser Verbindlichkeiten zu gewähren.

Um von dieser Befreiung zu profitieren, haben die Unternehmen bis zum 15. September 2020 Zeit, den entsprechenden Antrag, eine eidesstattliche Erklärung, eine Kopie ihrer Notstandsbescheinigung (falls zutreffend) und verschiedene andere Belege einzureichen.

Quelle: Notverordnung. 69/2020 über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes 227/2015 über die Abgabenordnung sowie über die Festlegung verschiedener steuerlicher Maßnahmen, wie im Amtsblatt, Teil I, Nr. 393, am 14. Mai 2020 veröffentlicht

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