Anreize für die Zahlung der jährlichen Gebäudesteuer und der monatlichen Gebäudegebühren

25. Mai 2020 | Reading Time: 1 Min

Bis zum 14. August 2020 können Gemeinden die folgenden Erleichterungen für Steuern und Abgaben auf Gebäude einführen, die für wirtschaftliche Aktivitäten genutzt wurden, die im Ausnahmezustand ganz oder teilweise unterbrochen waren:

  • eine Ermäßigung der jährlichen Steuern und Abgaben auf Nichtwohngebäude, die natürlichen oder juristischen Personen gehören, um bis zu 50% und
  • Befreiung von der Zahlung der monatlichen Steuer auf Gebäude durch Konzessionäre, Mieter, Inhaber des Rechts zur Nutzung eines öffentlichen oder privaten Eigentums des Staates oder der administrativ-territorialen Einheiten.

Um von diesen Möglichkeiten profitieren zu können, müssen die Steuerzahler bis zum 15. September 2020 einen konkreten Antrag, eine eigenverantwortliche Erklärung und gegebenenfalls eine Kopie der Notfallsbescheinigung des Wirtschaftsministeriums einreichen. 

Quelle: Notverordnung. 69/2020 über die Änderung und Ergänzung des Gesetzes 227/2015 über die Abgabenordnung sowie über die Festlegung verschiedener steuerlicher Maßnahmen, wie im Amtsblatt, Teil I, Nr. 393, am 14. Mai 2020 veröffentlicht

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