Das Verfahren zur Anbindung elektronischer Registrierkassen an das staatliche Computersystem der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde zur Überwachung steuerlicher Daten wurde genehmigt.
Die Behörden haben auch unterschiedliche Fristen für die Anbindung an das Computersystem festgelegt, in Abhängigkeit von der Kategorie des Steuerpflichtigen: 30. September 2020 für große Steuerpflichtige; und 31. Januar 2021 für mittlere und kleine Steuerpflichtige.
Quelle: Verordnung Nr. 2.668/2020 betreffend die Genehmigung des Verfahrens zur Anbindung elektronischer Registrierkassen an das staatliche Computersystem der Nationalen Steuerverwaltungsbehörde zur Überwachung steuerlicher Daten, veröffentlicht am 19. Juni 2020